Carl-Thiem-Klinikum begrüßt bundesweites Krebsregister

CTK-Erfahrungen helfen beim Aufbau

Cottbus, 17. Juli 2013. Das Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum begrüßt die am Donnerstag stattfindende Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und –registergesetzes. Ziel ist es, das Handeln aller Akteure zum Aufbau eines bundesweiten klinischen Krebsregisters aufeinander abzustimmen. 

Das Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum ist bereits seit 1993 intensiv am Krebsregister des Landes Brandenburg beteiligt. Darin sind landesweit Daten von ca. 248.000 Patienten gespeichert. „Das Krebsregister ist ein wichtiges Arbeitsinstrument für die Qualitätssicherung der Versorgung onkologischer Patienten sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Wir bekommen schnell einen statistisch gesicherten Überblick, wie einzelne Erkrankungsformen verlaufen und wie erfolgversprechend bestimmte Behandlungsmethoden sind. Das unterstützt Ärzte in ihren Entscheidungen, ermöglicht eine optimierte Behandlung und sichert die durchgängige Betreuung der Patienten von der Erstdiagnose bis zur Nachsorge. Wir begrüßen die Einführung eines bundesweiten Registers sehr“, sagt Dr. Ulrike Bandemer-Greulich, Leiterin des Tumorzentrums des Carl-Thiem-Klinikums. 

In fünf interdisziplinären Arbeitsgruppen, den Tumorboards, finden am CTK regelmäßig aktuelle Tumor-Fallbesprechungen statt. Dafür werden auch die Daten aus dem Krebsregister genutzt. Ärzte verschiedener Fachrichtungen werden so unter Berücksichtigung umfassender Informationen aus allen Versorgungsbereichen dabei unterstützt, die für den Patienten beste Therapieentscheidung zu treffen. Die im Register erfassten Daten werden außerdem tumorspezifisch ausgewertet und landesweit in Arbeitsgruppen mit den Ärzten diskutiert. Im Sinne eines Benchmarkings werden auf der Basis der Registerdaten Qualitätsindikatoren für Behandlungsleitlinien erarbeitet und Abweichungen besprochen. Das sichert eine hohe Qualität in der Behandlung. Das Tumorzentrum Land Brandenburg e.V. legt jährlich einen Qualitätsbericht Onkologie vor, der die Behandlungsqualität in allen beteiligten Tumorzentren aufzeigt und Patienten so Qualitätstransparenz für ihre Entscheidungen bietet.
Bislang sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Strukturen etabliert, die verschiedene Datenschutzregeln, verschiedene beteiligte Organisationen und verschiedene Inhalte der Register aufweisen. Im Land Brandenburg existieren bereits seit den 1990er Jahren flächendeckende klinische Krebsregister, die durch die damalige Ministerin Regine Hildebrand initiiert wurden und heute intensiv genutzt werden. Im Jahr 2012 wurden die Einzelregister landesweit erfolgreich zusammengeführt. 

„Gemeinsam mit Kollegen aus Bayern haben wir die längsten Erfahrungen im Aufbau und auch in der technischen Umsetzung von Krebsregistern. Da es wichtig ist, ein einheitliches, gut funktionierendes und vor allem einfach zu handhabendes System zu etablieren, freuen wir uns sehr, dass die Erfahrungen aus Brandenburg ein wichtiges Thema der Auftaktkonferenz sind“, sagt Steffen Marquaß, Mitarbeiter im Tumorzentrum des CTK.

Hintergrund: Im Jahr 2008 rief das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren den Nationalen Krebsplan als Koordinierungs- und Kooperationsprogramm zur Verbesserung der Versorgungssituation krebskranker Menschen ins Leben. Hauptaugenmerk wurde zunächst auf vier Schwerpunkte gelegt, wovon einer die „Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung“ ist. In diesem Kontext erwies sich die flächendeckende Einrichtung klinischer Krebsregister in Deutschland als zentrales Thema und Voraussetzung für die erfolgreiche Bearbeitung weiterer Themen. Am 09.04.2013 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz sieht die flächendeckende Einrichtung klinischer Krebsregister in allen Bundesländern
vor, mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung. In einigen Bundesländern existieren schon derartige Register. Erfasst werden die Daten zum gesamten Krankheitsverlauf eines Tumorpatienten, unabhängig davon, ob er im ambulanten oder stationären Sektor versorgt wird. Gute Beispiele sind die klinischen Krebsregister in Brandenburg und Bayern, deren Vertreter ihre Erfahrungen aus der Praxis in die Arbeitsgruppen des Nationalen Krebsplans eingebracht haben.
In den kommenden Monaten beginnt die Umsetzung des Gesetzes in 16 Bundesländern mit sehr unterschiedlich entwickelten Strukturen, unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Beteiligung verschiedener Organisationen. Um diese große Herausforderung gerecht zu werden und das Ziel des Gesetzes zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Akteure abgestimmt handeln, wozu die Auftaktveranstaltung in Regensburg dient.