Mehrzahl gewerblicher Websites hat fehlerhafte Impressi

80 Prozent der Betreiber gewerblicher Websites verstoßen nach einer Schätzung von Adcoach gegen geltendes Recht. Das Beratungsunterehmen hatten nach dem Zufallsprinzip 400 Unternehmens-Websites ausgewählt und geprüft: Keine habe geltendem Recht entsprochen. Wegen fehlender oder fehlerhafter Impressi drohten den Betreibern Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Laut Teledienstegesetz in der neuen Fassung vom 1. Januar 2002 müssen geschäftsmäßige Dienste im Bereich der Individualkommunikation Namen und (ladungsfähige) Anschrift des Betreibers bekannt machen, das Handelsregister einschließlich der entsprechenden Registernummer aufführen und bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten nennen. Hinzu kommen weitere Vorschriften für spezielle Berufsgruppen, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Ein solches erweitertes Impressum muss zudem leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Der Gesetzgeber differenziert im Übrigen zwischen Tele- und Mediendiensten, eine Unterscheidung, die nicht gerade eindeutige Kriterien bietet. Bei Ersteren steht der Definition nach die Individualkommunikation im Vordergrund - darunter fallen eben Unternehmens-Websites -, Letztere sollen im Gegensatz dazu mehrere Adressaten ansprechen und entsprechen damit dem Rundfunkmodell des Sendens an viele. Für Informations-Websites und Online-Nachrichtendienste ist deshalb das Mediendienstegesetz zuständig, das allerdings ähnliche Vorschriften für Impressi kennt.
Zuletzt bearbeitet 27.03.2002 10:06 Uhr