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Recht für Journalisten. Grundbegriffe und Fallbeispiele.

Fricke, Ernst: Recht für Journalisten. Grundbegriffe und Fallbeispiele. UVK Medien 1997, 401 Seiten, broschiert, Euro 24,90 In welchem Umfang müssen Behörden Journalisten bei ihrer Recherche Auskunft geben? Welche strafrechtlichen Vorschriften sind bei der Berichterstattung zu berücksichtigen? Was ist bei der Veröffentlichung von Fotos zu beachten? Wie weit reicht das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, das insbesondere auch dem Schutz von Informanten dient? Journalisten sind als Berufsgruppe in ein besonderes Netz von Rechten und Pflichten eingebunden. Dies resultiert einerseits aus den Grundrechten der Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit und andererseits aus dem Schutz der Persönlichkeit nach dem Grundgesetz. Neben der Verfassung haben aber auch Zivil- und Strafrecht sowie das Verwaltungsrecht Einfluss auf die Rechtsprechung in diesem Bereich. Der Autor erläutert an zahlreichen Fallbeispielen die für Journalisten relevanten Grundbegriffe. In einem umfangreichen Anhang sind Gesetzestexte, Verordnungen sowie die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats dokumentiert. Prof. Dr. Ernst Fricke ist Rechtsanwalt und lehrt an der Fachhochschule Neubrandenburg Verwaltungsrecht. Er war früher als Journalist tätig und unterrichtet Presserecht und Gerichtsberichterstattung an verschiedenen Hochschulen und Akademien.(Verlagstext)
Zuletzt bearbeitet 08.07.2003 12:32 Uhr
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