Zitiert: Bundestags-Fraktionen zum Leistungsschutzrecht

Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
Presseverlage sehen sich im Internet zunehmend damit konfrontiert, dass sich gewerbliche Suchmaschinenbetreiber und sogenannte News-Aggregatoren verlegerische Leistungen zu eigenen Gewinnerzielungszwecken systematisch zunutze machen. Bisher gibt es für Presseverlage keine gesetzliche Grundlage, um an den Gewinnen solcher Internet-Dienste beteiligt zu werden, obwohl diese auch auf ihrer schöpferischen Leistung beruhen.

Künftig müssen die entsprechenden gewerblichen Anbieter eine Lizenz erwerben, um Presseerzeugnisse im Internet nutzen zu können. Andere Nutzer wie Blogger, private und ehrenamtliche Nutzer werden von dem Gesetzentwurf hingegen nicht erfasst. Komplettes Statement

Burkhardt Müller-Sönksen, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, und Stephan Thomae, Berichterstatter für das Urheberrecht:
Das geplante Leistungsschutzrecht hält die Verwertungsmöglichkeit digitaler Inhalte offen. Es flankiert damit lediglich den Aufbau innovativer Geschäftsmodelle im Internet und bleibt ein Abwehrinstrument gegen unberechtigte gewerbliche Nutzungen. Die Verleger sind nun aufgefordert, die Nachfrage nach Qualitätsjournalismus im Internet zu bedienen und attraktive, nutzerfreundliche Angebote zu schaffen.

Auch die Journalisten als Urheber der Verlagsinhalte werden gestärkt. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, die Urheber angemessen an möglichen Erlösen zu beteiligen und erhält die bestehenden Möglichkeiten zur Eigenwerbung oder Zweitverwertung. Komplettes Statement

Björn Böhning, Netzpolitischer Sprecher der SPD, und Lars Klingbeil, Netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Ein Leistungsschutzrecht ist der falsche Weg, nützt den Kreativen und Kulturschaffenden nicht und ist von erheblichen Kollateralschäden begleitet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung lässt, trotz aller Ankündigungen, seit nunmehr drei Jahren die Kulturschaffenden im Stich. Die SPD bekräftigt daher ihre Kritik an dem geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage und fordert die Bundesregierung auf, endlich einen dritten Korb zur Modernisierung des Urheberrechtes für die digitale Gesellschaft vorzulegen. Ziel der Modernisierung des Urheberrechts muss es sein, Kreative und Urheber zu stärken und einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu garantieren. All dies kann das Leistungsschutzrecht nicht. Komplettes Statement

Tabea Rössner, Sprecherin für Medienpolitik, und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, Bündnis 90/Die Grünen:
Der einseitige Referentenentwurf der Koalition polarisiert die ohnehin komplizierte Debatte um das Urheberrecht zusätzlich und bringt keine Fortschritte bei der Finanzierung von Qualitätsjournalismus. Die Regierung sollte zunächst eine valide Analyse auf den Tisch legen, wie es um die wirtschaftliche und wettbewerbliche Lage der Verlage bestellt ist. Nur auf dieser Grundlage kann und sollte gehandelt werden, um die Vielfalt und Qualität der Presseinhalte zu gewährleisten. Komplettes Statement

Petra Sitte, technologiepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
Vor dem Hintergrund, dass Suchmaschinen und News-Aggregatoren viel Aufmerksamkeit und damit potentiell Einnahmen auf die Verlagsangebote leiten, bleibt es absurd, dafür Geld an die Verlage zu zahlen. Am Ende werden große Anbieter deutsche Presseerzeugnisse nicht mehr listen, weil sie wirtschaftlich nicht mehr interessant sind. Kleine Anbieter und semiprofessionelle, innovative Newcomer werden aus Angst vor Abmahnungen auf die Bereitstellung von Informationen verzichten. Die Dummen am Ende der Kette sind die Nutzerinnen und Nutzer. Ihnen wird ein Stück Informationsvielfalt genommen. Komplettes Statement
Zuletzt bearbeitet 29.08.2012 22:07 Uhr