AFP verklagt Google: Was dürfen News-Automaten?

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Die französische Nachrichtenagentur AFP ist gegen das kalifornische Internet-Unternehmen Google in den USA und Frankreich vor Gericht gezogen. Der Marktführer unter den Suchdiensten habe ohne Erlaubnis Fotos, Schlagzeilen und Nachrichten von AFP verwendet, lautet die Begründung für die angeblich 17,5 Millionen Dollar schwere Schadenersatz-Klage. Google hat nach eigenen Angaben inzwischen mit der Entfernung von Fotos und Nachrichten begonnen, die von AFP stammen. Ob sich beide Seiten noch einigen oder ob in dieser Sache tatsächlich ein Urteil gesprochen wird, bleibt mit Spannung abzuwarten. Denn mit dem automatisierten "Grabbing" von Nachrichten bewegt sich Google in einer urheberrechtlichen Grauzone, deren Grenzen bisher noch nie klar umrissen wurden. Was also tut Google? Der Dienst sammelt von einschlägigen Websites Nachrichten ein, gruppiert diese automatisch und liefert auf seiner News-Site Schlagzeilen sowie verkleinerte Fotos aus - nicht ohne das betreffende Onlinemedium als Quelle anzugeben. Für diese Art des Zitierens zahlt Google an die Websites kein Geld, führt ihnen aber über sogenannte "Deep links" zur entsprechenden Story Leser zu. Eine Agentur wie AFP, die lediglich als Zulieferer arbeitet, hat davon allerdings gar nichts - ebensowenig wie übrigens die Urheber: Autoren und Fotografen. In der Vergangenheit hat Google zwar schon mit einzelnen Quellen wie etwa der New York Times Sonderabsprachen über die Einbindung getroffen oder treffen müssen. Doch die Klage von AFP stellt die erste große rechtliche Prüfung von Googles Praxis dar, die andere News-Aggregatoren wie Microsofts MSN übrigens in ganz ähnlicher Form betreiben.
Zuletzt bearbeitet 23.03.2005 17:44 Uhr