Die
Berliner Zeitung hat ihre freien Mitarbeiter, die bisher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages nicht unterschrieben haben, unmissverständlich aufgefordert, dies jetzt nachzuholen. Ansonsten würden
"künftig von Ihnen keine Artikel mehr" gedruckt, heißt es in Briefen, die offenbar von den jeweiligen Ressorts in den letzten Tagen an die betroffenen Freien verschickt wurde.
Die AGBs stammen noch aus der Zeit, als der Berliner Verlag zu
Gruner+Jahr gehörte. Mit der Unterschrift werden sämtliche Nutzungsrechte gegen Einmal-Honorarierung
"räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt" übertragen. Der Autor darf einen Artikel zwar auch selbst verwerten, aber erst nach Erscheinen in der Berliner Zeitung oder aber nach einer sechswöchigen (!) Sperrfrist, falls der Artikel auf Halde wandert.
Da die meisten Freien von der Mehrfachverwertung leben, eine inakzeptable Forderung. Das hat man selbst bei der
Financial Times Deutschland eingesehen, die exakt dieselben AGBs verwendet. Wie Betroffene bestätigten, wurde Freien, die dort Widerspruch einlegten, eine Abschwächung des bewussten Passus' angeboten.