Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman hat auch in zweiter Instanz einen Prozess gegen den Axel-Springer-Verlag gewonnen. Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen, entschied das Kölner Oberlandesgericht laut dpa.
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