Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman hat auch in zweiter Instanz einen Prozess gegen den Axel-Springer-Verlag gewonnen. Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen, entschied das Kölner Oberlandesgericht laut dpa.
Wegen der Wiedergabe ihrer Äußerungen zu Familie und Mutterschutz in der Nazi-Zeit hatte die Buchautorin ("Das Prinzip Arche-Noah") mehrfach Unterlassungsansprüche gegen Medien angemeldet. Ihre arbeitsrechtliche Klage gegen den NDR scheiterte allerdings in zwei Instanzen, weil das Gericht ihr als freier Mitarbeiterin keinen Kündigungsschutz zugestand.
Und die Moral von der Geschicht'? Nazi-Relativismus ist dumm, aber wenn er falsch zitiert wird, kostet das trotzdem Geld: Das OLG im katholischen Köln erhöhte die Entschädigung für Herman von 10.000 auf 25.000 Euro.