Der Reporter Bruno Schirra und das Magazin Cicero haben, wie erst jetzt bekannt wurde, vor dem Potsdamer Landgericht keinen Erfolg mit ihren Klagen gegen die Haus- und Redaktionsdurchsuchungen im vergangenen Jahr gehabt. Schirra hatte in einem Artikel aus internen BKA-Akten zitiert. Nach Ansicht des Gerichtes enthielt sein Text "erhebliche für die Sicherheit der BRD relevante Geheimnisse", weshalb die Aufdeckung des Informationslecks schwerer wiege als der Eingriff in die Grundrechte.
Ein Verfahren gegen Schirra und Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat läuft noch. Bislang wurde jedoch keine Anklage erhoben.