Den zweiten Teil der Novellierung des Urheberrechts "in der Informationsgesellschaft" hat das Bundeskabinett verabschiedet. Der Gesetzesentwurf, der nun dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden muss, sieht eine künftig flexible Geräteabgabe zur Entschädigung der Urheber für Privatkopien vor. Diese sogenannte Puaschalvergütung soll maximal fünf Prozent vom Verkaufspreis betragen - die exakte Höhe müssen Industrie und Verwertungsgesellschaften aushandeln.
Das ist neu, denn bislang war die Höhe vom Gesetzgeber festgelegt. Zudem soll die Abgabe nach dem Entwurfstext nur für Geräte fällig werden, die "in nennenswertem Umfang zum Vervielfältigen genutzt werden". Welche Gerätschaften das sind, möchte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries per Marktforschung ermitteln lassen. Was nun aber nennenswert ist oder nicht, darüber läuft längst eine Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Interessengruppen.
"Schlag ins Gesicht" der Urheber
Kein Wunder, dass nun Kritik sowohl von den Verbänden der Urheber als auch von Verwertungsgesellschaften kommt, die ihre im Laufe des Verfahrens geäußerten Ansprüche und Bedenken unberücksichtigt sehen. Von einem "Schlag ins Gesicht für alle Urheber in Deutschland" sprach etwa VG-Wort-Vorstand Professor Dr. Ferdinand Melichar. Das Aktionsbündnis Kopiervergütung, dem in seltener Einigkeit auch Journalistengewerkschaften und Verlegerverbände angehören, forderte, für alle Geräte, die zum Vervielfältigen geeignet sind, müssten auch Urhebervergütungen fällig werden.
Verbrauchsmaterialien wie Druckerpatronen nimmt der Entwurf aber weiterhin aus, was in der Tat eine praxisferne Regelung darstellt. Es ist nämlich ein offenes Geheimnis, dass Druckerhersteller ihre Geräte preisgünstig anbieten, um das Geschäft dann mit teuren Tintenpatronen nachzuholen.
Divergierende Interessen
Bei der auf Geräte bezogenen Vergütung ziehen gleich mehrere Parteien an unterschiedlichen Strang-Enden. Die Gerätehersteller wollen verhindern, dass ihre Drucker, Kopierer und sonstigen Produkte teurer werden. Sie machen sich deshalb für eine Abrechnung via Digital Rights Management stark.
Die Verbraucherschützer befürchten, dass die Zeche für die Geräteabgabe auf die Käufer abgewälzt wird. Sie haben ohnehin schon die Verwässerung des Rechts auf Privatkopien hinnehmen müssen und sind im aktuellen Gesetzesentwurf auch mit der Aufnahme einer "Bagatellklausel" (etwa für Kinder, die gelegentlich MP3-Musikdateien aus Tauschbörsen herunterladen) gescheitert.
Bleiben die Urheber, die ihren verdienten Anteil am Kopier-Kuchen abbekommen möchten. Mit ihren Interessen scheinen sie aber das allerschwächste Glied in der Verwertungskette darzustellen, zumal jenseits des publikumswirksamen Streits um die Privatkopie weitere Fallstricke liegen. So werden die Urheber in dem Entwurf bei der Regelung unbekannter Nutzungsarten recht plump abgespeist.
"Unbekannt" waren ja zum Beispiel vor gut zehn Jahren noch die meisten heute gängigen digitalen Verbreitungsformen. Doch der "Zweite Korb" sieht sogar eine automatische Rechte-Einräumung unbekannter Nutzungsarten rückwirkend für alle Werke seit 1966 vor, wenn der Urheber nicht binnen eines Jahres widerspricht - sofern er denn davon erfährt. Honorare? Ja, "angemessen" sollen sie sein. Da ist es wieder, das luftleere Wort, an dem schon das Urhebervertragsrecht von Herta Däubler-Gmelin scheiterte.