Der Vergleich über die Nutzung eingescannter Bücher durch Google in den USA ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die ursprünglich auf den 5. Mai angesetzte Widerspruchs-Frist wurde vom zuständigen Bezirksgericht in New York um vier Monate verschoben. Sowohl Google als auch die Autoren hatten eine Verlängerung beantragt. Unabhängig davon hat das US-Justizministerium eine kartellrechtliche Untersuchung des Vergleichs eingeleitet.
Beide Entwicklungen sind für Rechteinhaber in aller Welt wichtig; denn die Bedingungen des Vergleichs gelten faktisch auch für Verleger und Autoren außerhalb der USA, auch wenn sie nicht an dessen Formulierung mitgewirkt haben. In Deutschland hatte die VG Wort ihren Mitgliedern bereits empfohlen, zunächst noch nicht zu widersprechen, um dann zentral Verwertungsrechte gegenüber Google wahrzunehmen.
Heidelberger Appell schlägt Wellen
Dagegen unterschieben bisher über 1.300 Autoren und Verleger den sogenannten Heidelberger Appell "Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte", der sich nicht nur gegen Google Books, sondern auch gegen die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen richtet, Forschern einen freien Zugang ("Open Access") zu wissenschaftlichen Arbeiten zu gewähren. Hinter dem Appell steht ein nicht-universitäres Institut für Textkritik in Heidelberg, dessen Vorstandsvsitzender der Philologie-Professor Roland Reuß ist. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstütze jüngst den Appell, der in Zeitungen wie der FAZ ein großes mediales Echo geerntet hat.
In den USA stellt sich die Situation hingegen völlig anders dar: Dort stehen Autoren und Verleger hinter dem Vergleich, der sie selbst als Produkt einer im Jahr 2005 eingereichten Sammelklage gegen Google Books ausgehandelt haben. Der Widerstand kommt vielmehr von Verbraucherschützern, die laut einem Bericht der New York Times befürchten, dass Google auf der Basis des Vergleichs eine marktbeherrschende Stellung bei der Verwertung der Bücher erlangt. So könnte die Suchmaschine bei Büchern, die nicht mehr gedruckt werden, ohne Konkurrenz die Preise und damit den Zugang zu den Inhalten bestimmen.
"Die Untersuchung bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Justizminsiterium sich dem Vergleich widersetzen wird", kommentiert die New York Times. "Aber sie legt nahe, dass einige von Kritikern erhobenen Einwände [...] im Justizministerium auf offene Ohren gestoßen sind." Möglicherweise muss Google also nachbessern. Stoppen lassen wird sich der Konzern aber bestimmt nicht.