Im Streit um die Übernahme der
Berliner Zeitung hat der
Holtzbrinck-Verlag den Bundesgerichtshof angerufen. Das teilte das Unternehmen in einer Presseerklärung mit. Das Bundeskartellamt hatte den Kauf zweimal - zuletzt im Februar - untersagt, obgleich Holtzbrinck den ebenfalls in seinem Besitz befindlichen
Tagesspiegel an Pierre Gerckens verkaufte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Untersagung der Behörde. Letzte juristische Option blieb damit eine Beschwerde vor dem BGH.