Vor gut einem Jahr gab der
Holtzbrinck-Verlag überraschend den Verkauf des bis dahin als unverkäuflich apostrophierten
Tagesspiegels bekannt - und zwar an seinen ehemaligen Holtzbrinck-Manager Pierre Gerckens. Das Geschäft sollte Platz schaffen für die Übernahme der
Berliner Zeitung, die das Bundeskartellamt zuvor verboten hatte. Doch die Bonner Behörde sagte am 2. Februar erneut nein.
Der Fall hat nun ein Nachspiel vor dem Oberverwaltungsgericht Düsseldorf, und nach dem ersten Verhandlungstag gibt es etwas Neues zu berichten. Wie der Tagesspiegel selbst berichtet, hat Holtzbrinck vor Gericht erklärt, zwei heikle Klauseln aus dem Vertrag mit Gerckens zu entfernen, eine Rückkaufklausel und ein bis 2006 befristetes Veräußerungsverbot. Diese Klauseln hatten den Verdacht genährt, dass Gerckens nur ein Strohmann sei und Holtzbrinck den Tagesspiegel bei einer Änderung des Kartelrechts wieder zurückkaufen wollte.
Letzteres wird offenbar gar nicht mehr bestritten. Der Verlag habe aus dieser Absicht vor Gericht
"keinen Hehl gemacht", heißt es locker im Tagesspiegel. Doch glaubt Holtzbrinck offenbar nicht mehr daran, dass Bundeswirtschaftsminister Clement bei seiner nach wie vor in der Luft hängenden Kartellrechtsnovelle die umstrittene
"Altverlegerklausel" durchsetzen kann. Sie hätte Holtzbrinck eine Hintertür geboten, um Berliner Zeitung und Tagesspiegel gemeinsam zu betreiben.
Daher offenbar der späte Gang vor das OVG und das Zugeständnis vor der Richterbank. Ob dies genügt, um den Kartellamtsbeschluss zu revidieren, wird sich am 27. Oktober entscheiden, wenn laut Tagesspiegel das Urteil erwartet wird. Schon jetzt darf man dem Verfahren allerdings entnehmen, dass
Springer-Chef Mathias Döpfner Recht hatte, als er die Kartellrechtsänderung als
"Lex Holtzbrinck" bezeichnete.