Der Deutsche Journalisten-Verband ist offenbar lernfähig. Vor zweieinhalb Wochen hatte sich die größte deutsche Journalisten-Organisation noch in einer Presseerklärung den Verlegern bei deren Kreuzzug gegen Google und die "Gratis-Kultur des Internets" angebiedert. Dass dabei "der Schutz der Urheber und ihrer berechtigten Interessen im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen müsse", war dem Verband nur einen Nebensatz wert. Vor allem aus dem meinungsfreudigen Internet schlugen Verbands-Chef Michael Konken Kritik und Spott entgegen.
Google kann nicht für alle Übel herhalten
Jetzt hat Konken in einem Aufsatz für die FAZ seine Position korrigiert. Zwar wird Google noch als gemeinsame Bedrohung für Journalisten und Verleger identifiziert - das mächtige Unternehmen geriere sich " zunehmend auch als Anbieter eigener oder fremdbezogener Inhalte, etwa (aber nicht nur) von Büchern", schreibt Konken schleierhaft -, aber die mächtige Suchmaschine muss nicht mehr für alle Übel dieser Welt hinhalten: auch die Verleger - so Konken - seien "keine Engel". Wer hätte das gedacht?
Der Funktionär hat sogar eine neue Botschaft für die Verlage: Die sollten erst einmal ihre Journalisten angemessen bezahlen, "bevor die unerlaubten Nutzungen Dritter lautstark angeprangert werden". Dabei ist das Thema durchaus nicht neu. Seit 2002 sieht das Urhebervertragsrecht eine angemessene Honorierung vor. Die Verhandlungen darüber seien aber seit sechs Jahren ohne Ergebnis, klagt Konken. Statt dessen versuchten einige Verlage, mit Buyout-Verträgen "Fakten zu schaffen".
Freie Journalisten und Fotografen seien auf Mehrfachverwertung angewiesen; sie angemessen zu honorieren, sei nicht nur für eine Frage der Fairness, schreibt Konken: "Für die Freien ist es eine Existenzfrage." Doch nur rund zehn Prozent aller Freien in Printmedien werden laut DJV regelmäßig für Online-Nutzungen bezahlt.
Zitieren muss möglich bleiben
Auch die Forderungen der Verleger nach einem Leistungsschutzrecht mag Konken nicht mehr vorbehaltlos unterstützen. Aus fremden Werken zu zitieren oder diese in stark komprimierter Form überblicksweise wiederzugeben, müsse im Sinne eines "freien Meinungsaustausches" möglich bleiben, fordert er: "Ein absolutes oder durch finanzielle Forderungen praktisch bewirktes Nutzungs- oder Verweisverbot erscheint daher als außerordentlich bedenklich." Wer weiß, vielleicht wird Konken am Ende auch noch Bloggers Freund?