Journalist erwirkt Akteneinsicht beim BND
Artikel
| 29.11.2007
Andreas Förster, Redakteur der Berliner Zeitung, hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst durchgesetzt. Die Behörde darf dem Journalisten nicht länger die vollständige Einsicht in seine eigene Akte verweigern. Dazu zählen laut Richterspruch auch sämtliche in den Papierakten über ihn gespeicherten und von einem V-Mann gelieferten Informationen.
Förster zählt zu jenen Journalisten, die seit Jahren über Geheimdienstthemen recherchieren. Sein Name taucht auch im sogenannten Schäfer-Bericht auf: Die im vergangenen Jahr von einem ehemaligen Verfassungsrichter verfasste Studie legte dar, dass der BND jahrelang Informationen über Journalisten gesammelt hatte.
Die BND hatte sich "grundsätzlich aus Rechtsgründen" geweigert, die gewünschten Auskünfte zu geben, und vor der Schaffung eines Präzedenzfalls gewarnt. Dem mochten sich die Leipziger Richter aber nicht anschließen. Sie stärkten mit ihrem Urteil das Auskunftsrecht und holten die Sammelwut des Geheimdienstes ein kleines Stück aus der Grauzone hervor.
Förster zählt zu jenen Journalisten, die seit Jahren über Geheimdienstthemen recherchieren. Sein Name taucht auch im sogenannten Schäfer-Bericht auf: Die im vergangenen Jahr von einem ehemaligen Verfassungsrichter verfasste Studie legte dar, dass der BND jahrelang Informationen über Journalisten gesammelt hatte.
Die BND hatte sich "grundsätzlich aus Rechtsgründen" geweigert, die gewünschten Auskünfte zu geben, und vor der Schaffung eines Präzedenzfalls gewarnt. Dem mochten sich die Leipziger Richter aber nicht anschließen. Sie stärkten mit ihrem Urteil das Auskunftsrecht und holten die Sammelwut des Geheimdienstes ein kleines Stück aus der Grauzone hervor.
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