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+ Einreise ohne Akkreditierung
Der 45-jährige Hellwig und sein 29 Jahre alter Begleiter Koch waren von einem Gericht in Täbris im Nordwesten des Landes wegen Verstoßes gegen die Visabestimmungen verurteilt worden. Sie hatten ein Interview mit dem Sohn der zunächst zum Tod durch Steinigung verurteilten Iranerin Sakine Ashtiani geführt, waren jedoch ohne Akkreditierung eingereist.
Das wirft - bei aller Erleichterung über die Freilassung - Fragen auf. War es nicht allzu fahrlässig, die Reporter nur mit einem Touristenvisum in den Iran reisen zu lassen? Zumal beide Berichterstatter nach Aussagen ihrer Verwandten in einem Spiegel-Bericht zwar über viel Enthusiasmus für eine "gute Geschichte", aber über wenig Krisen-Erfahrung verfügen. Fragen, auf die der Springer-Verlag auch nach der Freilassung nur schmallippig reagiert.
"Heikle Missionen wie die Entsendung von Reportern in ein Land, dessen Regime für effiziente Geheimdienste, Folter und Todesstrafe bekannt ist, sollten erfahrenen Auslandsreportern, die mit der Region vertraut sind, übertragen werden", kritisierte die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen. Zudem müsse bei Ländern, die Journalistenvisa verweigern, die Einreise mit lediglich einem Touristenvisum sorgfältig gegen das Entdeckungs-Risiko abwogen werden. "Dass in diesem Fall beides beachtet wurde, ist nach den bisher vorliegenden Informationen zweifelhaft."
Entschuldigungs-Schreiben
Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung musste sich Springer-Chef Mathias Döpfner bei der iranischen Justiz für die nicht genehmigte Einreise seiner beiden Journalisten entschuldigen. Westerwelle habe den Brief, der offenbar eine weitere Bedingung für die Freilassung war, in Teheran überreicht. Die 36.500 Euro Geldstrafe, zu der die beiden Journalisten am Samstag verurteilt wurden, habe der Verlag ebenfalls übernommen.