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Lauschangriff auf Journalisten
, Gast, vom 06.08.2003 14:13 Uhr
 
In Ihrem Beitrag vom 29.4. ist eine Pressemitteilung des bjv zitiert, die über die geplante Reform des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern berichtet. Leider hat sich in Ihrem Bericht ein kleiner inhaltlicher Fehler eingeschlichen: In Hamburg und im Saarland mußten Entwürfe für ein Landesverfassungsschutzgesetz zurückgenommen werden, nicht für ein neues Polizeigesetz. Der Unterschied: Die Landesverfassungsschutzgesetze regeln, wann und wie der Verfassungsschutz abhören darf. Eine präventive Telefonüberwachung durch die Polizei ist dort bisher nicht geplant gewesen. Nur in Thüringen, und demnächst in Rheinland-Pfalz und Niedersachen und wohl auch in Bayern darf die Polizei "vorbeugend" Telefone, e-mail und SMS abhören. Eine Ausnahme für Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger ist im Polizeigesetz für Thüringen enthalten. In Bayern wurde der erste Gesetzesentwurf, der keine Ausnahme enthielt,auf den Druck der Öffentlichkeit zurückgenommen. Im Oktober nach der Landtagswahl soll in Bayern ein neuer Entwurf eingebracht werden - angeblich mit einer Ausnahmeregelung für Journalisten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Goblirsch
Bayerischer Journalisten-Verband
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