Leistungsschutzrecht: Springer prescht mit der VG Media vor
Artikel
| 07.11.2013
Seit Google sich per Opt-In von Verlagen und anderen Online-Publishern das Recht hat einräumen lassen, deren Artikel-Snippets weiterhin kostenlos in seinem News-Aggregator zu listen, ist es ziemlich still um das Leistungsrecht in Deutschland geworden. Das könnte sich bald ändern, denn zumindest ein Großverlag hat sich die Vewertungsgesellschaft ausgeguckt, mit der er künftig Lizenzgebühren eintreiben will.
Und glaubt man Mathias Döpfner, Vorstands-Chef von Axel Springer, dann wird dieses Leistungsschutzrecht doch eine "Lex Google" sein, wenngleich sein Konzern in der Werbung eine Allianz mit der Suchmaschine eingegangen ist und restliche Werbeplätze über Google automatisiert vermarkten lässt. Trotzdem: "Wir werden unsere Rechte durch die VG Media wahrnehmen lassen und gegenüber Google durchsetzen", kündigte Döpfner unlängst auf eine Journalistenfrage hin in einer Telefonkonferenz zur Veröffentlichung der Neun-Monats-Zahlen seines Konzerns an.
Ausgerechnet die VG Media
Die VG Media ist als Verwertungsgesellschaft bislang auf den privaten Rundfunk spezialisiert und war nicht immer Freund der Verlage. Nach eigenen Angaben vertritt sie 143 private Sendeunternehmen vornehmlich aus Deutschland und sammelt bei 34.000 Vertragspartnern Lizenzgebühren ein; darunter befinden sich Kabelbetreiber, Wohnungsunternehmen - und auch Verlage, von denen sie für die Nutzung elektronischer Programmführer (EPGs) kassiert, wogegen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger vor drei Jahren vergeblich in zweiter und letzter Instanz geklagt hatte.
Um die Rolle des Lizenzeintreibers bemüht sich auch die VG Wort, die allerdings zur Zeit wegen eines weitreichenden Gerichtsurteils unter Druck steht. In zweiter Instanz wurde ihr Verteilungsplan, der pauschal Ausschüttungen sowohl an die Urheber als auch an die Verwerter vorsieht, für unrechtmäßig erklärt. Zumindest in dem vom Gericht beurteilten Fall hätte die VG Wort alles Geld an den Autoren zahlen müssen. Daraus folgt, dass sie auch bei den Ausschüttungen an viele andere Autoren nicht hätte teilen dürfen.
Ohne und mit Leistungsschutz
Eines der Argumente der VG Wort für die noch nicht endgültig für rechtswidrig erklärte Ausschüttungspraxis (die VG Wort zieht vor den Bundesgerichtshof) lautete: Da die Verwerter in Deutschland keinen Leistungsschutz genießen, sollen sie an den Tantiemen beteiligt werden. Seit 1. August gibt es zwar ein (digitales) Leistungsschutzsrecht, aber die VG Wort kommt offenbar nicht zun Zuge. Zwar ist noch nicht klar, von wievielen Verlagen Döpfner spricht, wenn er "wir" sagt. Aber die Entscheidung des in Sachen Leistungsschutz führenden deutschen Medienkonzerns ist sicher eine Weichenstellung.
Warum sich Springer für die VG Media entschieden hat? Wenngleich noch nicht einmal sicher ist, ob die Snippets von Suchmaschinen und Aggregatoren überhaupt unter das Leistungsschutzrecht fallen, so rechnen die Verlage offenbar doch mit Einnahmen. Bei der VG Media könnten sie sämtliche Einnahmen behalten, während die VG Wort wieder zwischen Autoren und Urhebern teilen würde, schreibt Journalist Online.
So oder so - Teilen scheint nicht en vogue zu sein.
Und glaubt man Mathias Döpfner, Vorstands-Chef von Axel Springer, dann wird dieses Leistungsschutzrecht doch eine "Lex Google" sein, wenngleich sein Konzern in der Werbung eine Allianz mit der Suchmaschine eingegangen ist und restliche Werbeplätze über Google automatisiert vermarkten lässt. Trotzdem: "Wir werden unsere Rechte durch die VG Media wahrnehmen lassen und gegenüber Google durchsetzen", kündigte Döpfner unlängst auf eine Journalistenfrage hin in einer Telefonkonferenz zur Veröffentlichung der Neun-Monats-Zahlen seines Konzerns an.
Ausgerechnet die VG Media
Die VG Media ist als Verwertungsgesellschaft bislang auf den privaten Rundfunk spezialisiert und war nicht immer Freund der Verlage. Nach eigenen Angaben vertritt sie 143 private Sendeunternehmen vornehmlich aus Deutschland und sammelt bei 34.000 Vertragspartnern Lizenzgebühren ein; darunter befinden sich Kabelbetreiber, Wohnungsunternehmen - und auch Verlage, von denen sie für die Nutzung elektronischer Programmführer (EPGs) kassiert, wogegen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger vor drei Jahren vergeblich in zweiter und letzter Instanz geklagt hatte.
Um die Rolle des Lizenzeintreibers bemüht sich auch die VG Wort, die allerdings zur Zeit wegen eines weitreichenden Gerichtsurteils unter Druck steht. In zweiter Instanz wurde ihr Verteilungsplan, der pauschal Ausschüttungen sowohl an die Urheber als auch an die Verwerter vorsieht, für unrechtmäßig erklärt. Zumindest in dem vom Gericht beurteilten Fall hätte die VG Wort alles Geld an den Autoren zahlen müssen. Daraus folgt, dass sie auch bei den Ausschüttungen an viele andere Autoren nicht hätte teilen dürfen.
Ohne und mit Leistungsschutz
Eines der Argumente der VG Wort für die noch nicht endgültig für rechtswidrig erklärte Ausschüttungspraxis (die VG Wort zieht vor den Bundesgerichtshof) lautete: Da die Verwerter in Deutschland keinen Leistungsschutz genießen, sollen sie an den Tantiemen beteiligt werden. Seit 1. August gibt es zwar ein (digitales) Leistungsschutzsrecht, aber die VG Wort kommt offenbar nicht zun Zuge. Zwar ist noch nicht klar, von wievielen Verlagen Döpfner spricht, wenn er "wir" sagt. Aber die Entscheidung des in Sachen Leistungsschutz führenden deutschen Medienkonzerns ist sicher eine Weichenstellung.
Warum sich Springer für die VG Media entschieden hat? Wenngleich noch nicht einmal sicher ist, ob die Snippets von Suchmaschinen und Aggregatoren überhaupt unter das Leistungsschutzrecht fallen, so rechnen die Verlage offenbar doch mit Einnahmen. Bei der VG Media könnten sie sämtliche Einnahmen behalten, während die VG Wort wieder zwischen Autoren und Urhebern teilen würde, schreibt Journalist Online.
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