Ab 2006 wird ein neuer bundeseinheitlicher Presseausweis eingeführt. Das mit einem Hologramm versehene scheckkartengroße Stück Plastik soll fälschungssicher sein und muss jedes Jahr neu hergestellt werden. Der bisherige Ausweis hatte Jahresmarken und war nur durch eine Klarsichthülle geschützt.
Wegen des erhöhten Bearbeitungs- und Fertigungsaufwandes empfehlen Journalistenverbände ihren Mitgliedern bereits, den neuen Ausweis frühzeitig zu beantragen. Zur Herausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises sind laut Beschluss der Inneministerkonferenz der Länder vier Organisationen berechtigt: die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, sowie der Deutsche Journalisten-Verband und ver.di. Dort sind auch die Antragsfomrulare zu beziehen.