Im Ringen um die Übernahme der Berliner Zeitung hat der
Holtzbrinck-Verlag auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies eine Beschwerde des Konzerns gegen einen Entscheid des Bundeskartellamtes zurück. Die Bonner Behörde hatte die Übernahme selbst für den Fall untersagt, dass Holtzbrinck seinen
Tagesspiegel an den Unternehmer Pierre Gerckens verkauft.
Das Gericht schloss sich damit der Bewertung der Kartellwächter an, wonach der Tagesspiegel auch im Falle des Verkaufs an Gerckens, einen ehemaligen Holtzbrinck-Spitzenmanager, weiterhin dem Stuttgarter Konzern zuzurechnen sei. Dabei hatte Holtzbrinck in der Verhandlung noch Konzessionen angeboten; im Vertrag mit Gerckens wollte man auf zwei Klauseln verzichten, die den Verdacht geweckt hatten, dass der Belgier nur als Strohmann diente.
Warten auf Kartellrechtsnovelle
Zudem entsprang die Konstellation mit Gerckens ganz offenbar dem Kalkül, dass Bundeswirtschaftsminister Clement eine Lockerung des Pressekartellrechtes durchsetzen würde, die es Holtzbrinck ermöglicht hätte, den Tagesspiegel von Gerckens wieder zurückzukaufen. Inzwischen hat aber selbst Clement von dieser
"Altverlegerklausel" Abstand genommen.
Die Kartellrechtsnovelle ist damit allerdings nicht vom Tisch. Sie soll nun statt Fusionen die geschäftlichen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Verlagen stark erweitern - bei gleichzeitiger Wahrung der redaktionellen Eigenständigkeit. Es wird zu beobachten sein, ob damit Holtzbrinck
"durch die Hintertür" doch noch zu seinem Glück kommt, wie etwa die
Frankfurter Allgemeine Zeitung ganz auf der Linie des eigenen Hauses kommentierte. Beim FAZ-Verlag heißt es nämlich, dass die Gesetzesnovelle weiterhin die Großverlage übervorteile.
Doch dies ist noch Spekulation. Einstweilen hat sich die Lage für Holtzbrinck nicht verbessert. Der Verlag hat ja 2002 für den Kauf der Berliner Zeitung (und des gesamten Berliner Verlags mit weiteren Titeln) von
Gruner+Jahr das Kartellrisiko übernommen. Nach zwei Untersagungen durch das Bundeskartellamt und der Bestätigung von Seiten des Oberlandesgerichtes, gegen die noch eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof möglich ist, sitzt Holtzbrinck weiter auf seiner prall gefüllten Berliner Einkaufstüte und darf sie nicht öffnen.