Der Deutsche Presserat will ab dem kommenden Jahr auch Online-Angebote der "elektronischen Presse" überprüfen und dabei offenbar seine Zuständigkeiten erweitern. Kontrolliert werden sollen nämlich nicht nur Medien aus einem der vier Trägerverbände (BDZV, VdZ, DJV, DJU). Vielmehr werde sich die Zuständigkeit "generell auf journalistisch-redaktionelle Onlineangebote von Presseverlagen" erstrecken, kündigte der Presserat an. Ein formaler Beschluss muss noch in den nächsten Wochen getroffen werden.
In welchem Umfang der Presserat auch Blogger als Journalisten betrachtet, wird man dann sehen. Voraussetzung sei, dass es sich um professionell gemachte Blogs handele, sagte Sprecher Manfred Protze auf einer Pressekonferenz in Berlin. Voraussetzung ist ohnehin, dass sich die zu regulierenden Medien dem Pressekodex und der Spruchpraxis des Presserats unterziehen. Dazu zwingen kann sie niemand. Denn der Presserat ist ein freiwilliges Selbstkontrollgremium, das auch deshalb gegründet wurde, um einer unfreiwilligen externen Aufsicht aus dem Wege zu gehen.
Da die Verlage im Internet auch audiovisuelle Inhalte bereitstellen, könnte sich der Presserat beim Online-Gang allerdings mit anderen Kontrolleuren ins Gehege kommen. Gemeint sind die Landesmedienanstalten, die nicht auf freiwilliger Basis arbeiten und die es ebenfalls ins Internet zieht. Dazu heißt es beim Presserat, man sehe sich zwar für "Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten" zuständig, jedoch nur, "soweit sie nicht als Rundfunk einzustufen sind".
"Rundfunk" und "elektronische Presse" - das klingt bürokratisch nach Rundfunkänderungsstaatsvertrag und lässt Freiheits-beseelte Onliner nichts Gutes ahnen. Eine "Internetpolizei" wollen weder Presserat noch Landesmedienanstalten sein, wie jüngst auch BLM-Chef Wolf-Dieter Ring zu Protokoll gab. Trotzdem gilt auf Seiten der Kontrolleure die Devise: Es gibt viel zu regulieren - packen wir's an.