Süddeutscher Verlag: Ärger mit dem Kartellamt?

Das Bundeskartellamt hat der Südwestdeutschen Medien Holding den Einstieg beim Süddeutschen Verlag vorerst verboten. Wie Die Welt berichtet, verhängte die Wettbewerbsbehörde gegen die bereits im November verkündete, aber erst jetzt formal angemeldete 18,75-Prozent-Beteiligung ein sogenanntes Vollzugsverbot. Die kartellrechtlichen Probleme seien von den Beteiligten völlig unterschätzt worden, wird "ein ehemaliger SV-Manager" zitiert. Von Seiten des Süddeutschen Verlages wird der Vorgang als gesetzliche Selbstverständlichkeit dargestellt. Die Situation sei zunächst mit dem Bundeskartellamt "abgeklärt" worden, bevor der Behörde die Anemldungen übermittelt wurden. "Die Freigabe wird nach Überzeugung des SV in Kürze erfolgen." Die Bedenken der Behörde sollen sich dem Zeitungsbericht zufolge auf die SV-Regionalzeitungsbeteiligungen im Dreiländereck Bayern, Thüringen und Sachsen richten. Konkurrent dieser Gruppe ist mit der Chemnitzer Freien Presse ausgerechnet die Ludwigshafener Medien Union, die ihrerseits mit 44 Prozent an der SWMH beteiligt ist - keine wettbewerbsförderliche Konstellation. Angeblich hat das Kartellamt in informellen Vorgesprächen zu verstehen gegeben, dass ein neuer Gesellschafter erst nach dem Verkauf der Regionalzeitungsgruppe durch den SV erfolgen könne. Die Münchner stehen nun unter erheblichem Zeitdruck. Bis das je nach Untersuchungsaufwand ein bis vier Monate dauernde Kartellverfahren durch ist, gibt es auch kein frisches Geld vom Neu-Gesellschafter. Dem Welt-Bericht zufolge soll zwar vor Weihnachten schon eine Rate geflossen sein, vor dem Hinergrund des Vollzugsverbots könne es sich dabei aber nur um einen Kredit gehandelt haben.
Zuletzt bearbeitet 24.01.2003 09:21 Uhr