Der Westdeutsche Rundfunk muss nach einer Verwaltungsgerichts-Entscheidung nicht offenlegen, an welche Fremdfirmen er Auftrage vergeben hat. Der freie Journalist Marvin Oppong hatte auf Herausgabe dieser Geschäftsverbindungen gedrungen, um zu recherchieren, ob sich Rundfunkratsmitglieder öffentlich-rechtliche Aufträge zuschustern lassen.
In seiner Klage berief sich Oppong auf das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern gegenüber Behörden einen weitreichenden Informationszugang einräumt. Das Verwaltungsgericht Köln entschied jedoch, der WDR sei trotz Gebührenerhebung keine Behörde - und negierte somit die Auskunftspflicht.
Spuren im WDR-Gesetz
Ganz spurlos blieben die Recherchen des angehenden Juristen Oppong aber nicht. 2008 hatte er über die Beteiligungen des Rundfunkrats-Vorsitzende Reinhard Grätz und seins Verwaltungsrats-Pendants Ludwig Jörder an der Werbetochter WDR mediagroup berichtet. Die am 9. Juni verabschiedete Neufassung des WDR-Gesetzes (PDF-Synopse) verbietet nun den WDR-Beaufsichtigern eine Beteiligung an Unternehmen, an denen die Anstalt direkt oder indirekt als Gesellschafter beteiligt ist.
Auch Auskünfte im Rahmen des IFG sind im novellierten WDR-Gesetz geregelt: "Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) findet auf den WDR nur Anwendung, soweit nicht journalistisch-redaktionelle Informationen oder Informationen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Programmen stehen, betroffen sind." Deutschlands größte Rundfunkanstalt bleibt für Gebührenzahler geheimnisvoll.