Der
Spiegel ist zu 50 Prozent im Besitz seiner Mitarbeiter. Ihnen hatte der verstorbene Rudolf Augstein 1974 die Hälfte seines Unternehmens überschrieben - eine Regelung, die er später bedauert haben soll. Der Gründer und Herausgeber selbst besaß 25 Prozent. Ein weiteres Viertel hält der Verlag
Gruner + Jahr.
Augsteins Anteil fällt nun an seine Erben. Laut Satzung haben die Mitgesellschafter jedoch ein Vorerwerbsrecht auf jeweils 0,5 Prozent von Augsteins-Anteil. Sollten sie dieses Recht ausüben, so würden Mitarbeiter KG und Bertelsmann-Tochter zusammen auf 76 Prozent kommen - die für Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung notwendige Mehrheit. Die Erben verlören hingegen mit 24 Prozent ihr Vetorecht.