Mehr als sieben Jahre nach Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts haben sich Zeitungsverleger und Journalisten-Verbände über "angemessene" Freien-Honorare geeinigt. Wie aus Verhandlungskreisen zu erfahren war, wollen die Verbände ihre Mitglieder am 5. Januar über den Abschluss informieren, der erstmals sogenannte "gemeinsame Vergütungsregeln" für Text-Journalisten vorsieht.
Augenhöhe und geistige Verarmung
Mit dem Gesetz, am 25. Januar 2002 vom Bundestag verabschiedet und am darauffolgenden 1. Juni in Kraft getreten, wollte die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin die nach Ansicht der rot-grünen Bundesregierung schlechte Verhandlungsposition der Urheber ausgleichen: Freie Kreative sollten "auf Augenhöhe" mit den Verwertern gebracht werden.
Das Gesetz öffne einer "geistigen Verarmung der Medien und Kulturszene in Deutschland Tür und Tor", hieß es dagegen beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die Proteste der Verleger-Seite führten dazu, dass die Verbindlichkeit der Umsetzung des Gesetzes abgeschwächt wurde. Obwohl seit 2003 verhandelt wird, wurde bislang nur ein Abschluss für Autoren belletristischer Bücher erzielt. Das war im Sommer 2005.
Orientierung am Tarifvertrag
Die jetzt zwischen dem BDZV und den Journalisten-Verbänden DJV und DJU ausgehandelten Vergütungsregeln orientieren sich an dem bereits existierenden 12a-Tarifvertrag (PDF) für arbeitsnehmerähnliche Freie. Dort ist etwa ab 100.000 Exemplaren Auflage für das Erstdruckrecht ein Zeilenhonorar von 98 Cent festgeschrieben. Dieser Tarif ist nicht flächendeckend zurchgesetzt - er kommt im Niedriglohnsektor Ostdeutschland gar nicht zur Anwendung.
Sofern das Verhandlungsergebnis von den Verbands-Gremien abgenickt wird, soll ab 1. Februar 2010 eine Honorar-Spanne von 85 bis 93 Prozent dieses 12a-Tarifes als "angemessen" gelten. Das sei weniger als von den Journalistenverbänden gefordert, doch akzeptabel, "weil es für viele Freie eine Erhöhung ihrer jetzt gezahlten Honorare bringen würde, zum Teil eine Verdoppelung", kommentiert der freie Journalist und Gewerkschafter Rüdiger Lühr in der Ver.di-Zeitschrift M.
Noch keine Einigung über Foto-Honorare
Für die Fotografen steht eine Einigung hingegen noch aus. Die Zeitungsverleger boten hier 35 bis 60 Prozent des 12a-Bildhonorars. "Dies konnte von Gewerkschaftsseite nicht akzeptiert werden, da viele Fotojournalisten insbesondere bei größeren Zeitungen heute bereits mehr erhalten und solche 'Mindesthonorare' fatal wären, wenn ein Journalist eine angemessene Vergütung einklagen muss", schreibt Lühr, der selbst am Verhandlungstisch saß. Viel weiter zurück liegen die Verhandlungen mit den Zeitschriftenverlegern. In der Magazinbranche gibt es allerdings noch keine Tarife für Freie.
Auch der Zeitungs-Abschluss stellt keinen Tarifvertrag dar, sondern eben "gemeinsame Vergütungsregeln". Wie schnell diese tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Auch Sonderfälle wie der Abruf von Artikeln aus kostenpflichtigen Datenbanken wie GBI-Genios wurden geregelt - freie Autoren sollen mit 55 Prozent am Erlös beteiligt werden. "In Perspektive – nicht automatisch – wäre damit ein Ende des Honorardumpings in Sicht", so Lühr.