Die Gier von Springer und anderen richtete sich darauf, selbst Textfragmente, die unterhalb der Schutzhöhe für urheberrechtliche Werke liegen, für sich und ein eigenes Leistungsschutzrecht usurpieren zu wollen. Das kann schon deshalb nicht sein, weil Leistungsschutzberechtigte beim urheberrechtlichen Gestaltungsprozess nur Hilfspersonal sind. Die Zeitungsverleger meinen jedoch, ihre Leistung sei deutlich schutzwürdiger als die der Urheber selbst. Und diese Arroganz wird jetzt bestraft. Das Urteil der Experten, welche sich in der vergangenen Woche vor dem Ausschuss Digitale Agenda im Bundestag äußerten, war vernichtend, fast ausnahmslos plädierten die Gutachter für die Abschaffung des Leistungsschutzrechts.Urheberrechts-Professor Thomas Hoeren plädiert dafür, dass die Politik den Fehler, ein Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen, wieder zurücknimmt und statt dessen das Urheberrecht wieder zu einem starken Instrument für Journalisten und Kreative selbst zu machen.