Was bleibt, ist nun im Wesentlichen ein Recht, mit dem die Verlage leichter gegen das vorgehen können, was sie "Raubkopien" nennen würden - vorausgesetzt, die entsprechenden Anbieter sind überhaupt von der deutschen Justiz erreichbar. Dagegen wäre im Grunde nichts zu sagen, wenn es nicht verbunden wäre mit einer offenbar gewollten Rechtsunsicherheit.
Gewinnen werden die Verlage am Ende dieses Kampfes ungefähr nichts. Und sie ahnen noch nicht einmal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, verloren haben.
Der Medienjournalist Stefan Niggemeier über das Ergebnis der Verlags-Kampagne für ein eigenes Leistungsschutzrecht.