Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Teilnahme und Nutzung von mediencity.de
§ 1 Geltungsbereich
Mediencity.de wird von der Contentic Media Services GmbH. (nachfolgend „Anbieter“) angeboten.
Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Anbieter der Datenbank „Journalisten und Medien“ (im folgenden „Datenbank“) und den registrierten Nutzern (im folgenden „Teilnehmer“).
Teilnehmer können Angaben zu ihrer Person und ihren Tätigkeitsfeldern machen. Als Teilnehmer werden nur solche Journalisten akzeptiert, die im Besitz eines amtlich anerkannten Presseausweises sind oder nachweislich als Journalisten arbeiten.
Teilnehmer können auch sein, Mitarbeiter von Öffentlichkeitsabteilungen von Unternehmen, Verbänden, Institutionen und Einrichtungen sowie Mitarbeiter von PR-Agenturen.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch die Contentic Media Services GmbH. Geschäftsbedingungen, auf die in Formularen, Rechnungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Inhalt der Datenbank
Mediencity.de ist eine Internetcommunity von Journalisten und anderen Menschen, die beruflich mit Medien zu tun haben. Sie dient dem allgemeinen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedern der Community, der Vermittlung von Kontakten und Aufträgen, dem Versand von Informationen sowie der Verwertung journalistischer Produkte innerhalb und außerhalb der Community.
Innerhalb von Mediencity erhalten berufsständische Organisationen und Verbände der Medienbranche die Möglichkeit der Selbstdarstellung und der Nutzung einzelner Module zur Gestaltung ihrer Arbeit.
Die in Mediencity integrierte Datenbank „Journalisten und Medien“ dient als Branchenverzeichnis, mit dem Ziel, eingetragene Mitglieder über ihre Arbeits- und Spezialgebiete, ihre Fähigkeiten, Interessen usw. punktgenau mit eventuellen Auftraggebern zusammenzubringen und sie mit für sie relevanten Informationen zu versorgen.
Aus diesem Grund darf und soll die Datenbank „Journalisten und Medien“ von Dritten (nachfolgend „Nutzer“) genutzt werden.
Die Datenbank und die in ihr enthaltenen Daten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen daher weder in Teilen noch als Ganzes in andere Datenbanken (z.B. Online oder CD-ROM) oder vergleichbare Sammelwerke (Adressbücher etc.) übernommen und dort genutzt werden. Kein Teil der Datenbank darf ohne schriftliche Genehmigung der Contentic Media Services GmbH in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind nur Vervielfältigungen, die technisch zum Zweck des Einblicks in die Datenbank unumgänglich sind und nur vorübergehend vorgenommen werden. Ohne schriftliche Einwilligung der Contentic Media Services GmbH dürfen Inhalte der Datenbank auch nicht in von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprachen übertragen oder übersetzt werden.
§ 3 Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses
Der Vertrag über die Nutzung kommt mit der erstmaligen Verwendung („Einloggen“) des dem Nutzer zugeteilten Passwortes für mediencity.de zustande.
Soweit sich der Anbieter zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Nutzers.
§ 4 Rechte und Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Daten wahrheitsgemäß anzugeben und sie bei Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen auch abzuändern, d.h. entweder den Anbieter über die Änderungen zu informieren oder die Daten selbst online zu redigieren. Der Anbieter kann Datensätze von Teilnehmern abändern bzw. herausnehmen, sofern diese unzutreffende Informationen enthalten. Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass er die Datensätze des/der Teilnehmer/in nicht auf die Richtigkeit hin überprüft, wenngleich er sich das Recht hierzu vorbehält. Die Teilnehmer haften allein für alle Schäden oder Ansprüche, die aufgrund falscher Angaben hinsichtlich ihrer Person in der Datenbank entstehen. Die Teilnehmer stellen den Anbieter von allen Ansprüchen und Kosten jedweder Art frei, falls Dritte den Anbieter trotz der Haftungsfreistellung durch den/die jeweilige/n Teilnehmer/in wegen eines falschen Eintrags in Anspruch nehmen bzw. hierdurch weitere Kosten entstehen (z.B. Rechtsschutzkosten).
Die Teilnehmer dürfen nur solche Informationen in ihrem Datensatz angeben, durch die geltende Gesetze und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Außerdem sind der Pressekodex des Deutschen Presserates (http://www.presserat.de) und die Grundsätze des Deutschen Journalisten-Verbandes (http://www.djv.de), die im DJV-Grundsatzprogramm festgelegt sind, maßgeblich. Der Anbieter kann Datensätze ablehnen bzw. herausnehmen, die gegen die vorgenannten Gesetze, Rechte und Grundsätze verstoßen.
Die Teilnehmer sind angehalten, ihre Daten selbst zu redigieren. Dazu erhalten sie vom Anbieter eine ID und ein Kennwort, mittels derer sie ihre Daten redigieren können. Der Anbieter übernimmt gegenüber dem Teilnehmer auch keine Haftung für eine missbräuchliche Verwendung seiner ID und seines Passwortes. Der Teilnehmer hat diese selbst zu verwahren und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen. Der Anbieter weist an dieser Stelle darauf hin, dass das Passwort nicht weitergegeben werden darf. Der Teilnehmer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung, soweit ihn ein Verschulden trifft.
§ 5 Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme an der Internet-Datenbank ist bis auf Widerruf durch den Anbieter kostenlos. Der Anbieter behält sich vor, für die Teilnahme oder für die Bearbeitung oder Änderung von Datensätzen Gebühren von den Teilnehmern zu erheben. In diesem Falle erhalten Teilnehmer sechs Wochen vor Beginn der Gebührenpflicht eine Mitteilung über die Kostensätze. Nach Ablauf dieser Frist werden nur solche Personen weiterhin zur Teilnahme berechtigt sein, die hierfür Gebühren zahlen oder aus anderen Gründen hiervon befreit sind.
§ 6 Gewährleistung des Anbieters
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die permanente Erreichbarkeit der Internet-Datenbank oder ihre Funktion bzw. Teilfunktionen. Die Internet-Datenbank kann jederzeit ohne Frist geschlossen werden, einzelne Datensätze können voll oder in Teilen ohne Ankündigungsfrist herausgenommen werden, ihr Nutzungsbereich kann eingeschränkt werden, die Ausgabe der Daten oder Teilen von ihr von bestimmten weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden. Der Kreis der Teilnehmer und Nutzer kann vom Anbieter jederzeit ohne Ankündigungsfrist verändert werden.
§ 7 Nutzung durch Dritte
Der Anbieter weist darauf hin, dass es technisch nicht möglich ist, Vervielfältigungen der in der Datenbank enthaltenen Daten und Werke des Vertragspartners durch die Präsentations-, Recherche- und Informationsbenutzer der Datenbank zu verhindern. Der Anbieter haftet in solchen Fällen nicht, es sei denn, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig den im folgenden Punkt aufgeführten Verpflichtungen zu wider.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Nutzer der Datenbank auf den Urheberrechtsschutz und die Strafbarkeit von Verletzungen von Rechten der Urheber- und Leistungsschutzberechtigten (ausdrücklich und an hervorragender Stelle) hinzuweisen, sowie ihnen ausdrücklich jede dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung der Datenbank, sowie jede Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen der Datenbank zu verbieten.
§ 8 Urheberrecht
Bei „Journalisten und Medien“ handelt es sich um eine Datenbank. Sie ist nach § 4 II 1 UrhG als Sammelwerk einzustufen, dessen Elemente systematisch und methodisch angeordnet und einzeln, sowie mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Diese 'Sammlung' ist nach § 4 I UrhG eine Sammlung von Werken, Daten und anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl und der Anordnung der Elemente eine persönliche Schöpfung der Contentic Media Services GmbH sind. Nach § 16 UrhG beansprucht die Contentic Media Services GmbH das alleinige Vervielfältigungsrecht, nach § 17 UrhG das Verbreitungsrecht und nach § 18 das Ausstellungsrecht.
Alleinige Rechtsinhaber an den in der Datenbank enthaltenen Werken und Fotografien sind die Teilnehmer, jeder Teilnehmer für seine Werke. Mit der Einbringung von Werken, versichert der Teilnehmer, dass seine Werke frei von Rechten Dritter sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Bestimmung resultieren können.
Texte,
Grafiken und Daten jeglicher Art, die dem Anbieter schriftlich, per
e-mail oder Datenübertragung zur Verfügung gestellt werden,
werden zunächst in einer datenbankähnlichen Struktur
gespeichert. Durch den Transfer dieser Daten an den Anbieter –
per e-mail, auf Diskette oder auf eine andere elektronische oder
andere Art und Weise – werden die Rechte des Urhebers an den
Daten nach §§ 11 - 27 erheblich berührt. So erhält
der Anbieter – sofern nicht anders vereinbart – allein
durch den Transfer nach § 16, § 17 und § 18 UrhG die
Rechte zur kommerziellen Vervielfältigung, zur Verbreitung und
zur Ausstellung der Daten auf unbestimmte Zeit. Des weiteren
gestattet der Einsender der Daten dem Anbieter die Überarbeitung,
Konvertierung und die Einsortierung in eine datenbankähnliche
Struktur. An den Anbieter treten die Teilnehmer des weiteren ein
nicht ausschließliches, übertragbares und zeitlich
unbegrenztes Nutzungsrecht ab. Eine Vergütung hierfür
bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Anbieter. Der
Einsender von Daten hat sicherzustellen, dass das Urheberrecht an den
eingesandten Daten allein bei ihm liegt.
Der Anbieter behält
sich ausdrücklich vor, die ihm eingesandten Daten gewerblich
elektronisch – z.B. im Internet, auf CD und auf Website –
wie nichtelektronisch auszustellen, zu ändern, zu
vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Das Urheberrecht an den
ausgestellten und/oder verbreiteten Daten verbleibt jedoch bei dem
Autor des jeweiligen Datensatzes.
§ 9 Verwertung der Daten, Geheimhaltung und Datenschutz
Der registrierte Teilnehmer wird gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung darauf hingewiesen, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift sowie die weiteren von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und zum Zweck der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.
Soweit sich der Anbieter Dritter zur Erbringung seiner Leistungen bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten an diese weiterzugeben, soweit es im Rahmen des Zweckes von mediencity.de notwendig ist.
Der Anbieter steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.
§ 10 Aufzeichnung von Nutzungs- und Abrechnungsdaten, Einsatz von Cookies.
Der Anbieter zeichnet die Nutzungs- und gegebenenfalls Abrechnungsdaten auf und speichert diese jeweils während der gesetzlich zulässigen Zeit. Auf Anforderung und gegen Erstattung des Aufwandes erhält der Teilnehmer einen entsprechenden Nachweis der aufgezeichneten Daten. Das kostenfreie Auskunftsrecht des Teilnehmers auf Einsichtnahme in seine gespeicherten Daten bliebt hiervon unberührt.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die Registrierung und Nutzung seiner Dienste durch sogenannte Session-Cookies unterstützt. Diese werden nach jeder Session wieder gelöscht, soweit der Teilnehmer dies ausdrücklich wünscht.
§ 11 Ausschluss der Teilnahme
Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer von der Nutzug auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass diese missbräuchlich erfolgt.
§ 12 Änderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen einzelner Nutzungsbestimmungen wird der Anbieter dem Nutzer schriftlich oder per e-Mail bekannt geben. Sie werden wirksam mit der nächsten Nutzung der vom Anbieter angebotenen Dienste durch den Teilnehmer nach der Bekanntgabe oder nach Ablauf eines Monats nach Zugang des Bekanntgabeschreibens, wenn dem Anbieter nicht innerhalb dieses Monats ein schriftlicher Widerspruch des Teilnehmers zugeht. Der Anbieter wird den Teilnehmer auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
§ 13 Einschaltung Dritter, Übertragung der Vereinbarung
Der Anbieter ist berechtigt sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Der Anbieter ist weiter berechtigt, seine Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Diese Übertragung wird der Anbieter dem Teilnehmer ankündigen. Ist der Teilnehmer mit der Übertragung nicht einverstanden, so ist er berechtigt, das bestehende Nutzungs- und Teilnahmeverhältnis zu kündigen. Alle ihn betreffenden Daten werden dann umgehend gelöscht. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Löschung.
§ 14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sowie in allen anderen gesetzlich zulässigen Fällen ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Berlin.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so werden sie durch Regelungen ersetzt, die dem gewünschten wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck am nächsten kommt. Der Bestand des Vertrages bleibt ansonsten unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Beendigung des Schriftformerfordernisses.
Verantwortlich i.S.d. TDG für mediencity.de:
Rolf Hofmann
Geschäftsführer CONTENTIC media services GmbH
Uhlandstraße 193
10623 Berlin,
Tel.: +49 (0)30 /28 38 50 00
Fax: +49 (0)30 /28 38 50 05
rolf.hofmann/AT/mediencity.de
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