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Kartellamt verbietet Berliner Zeitungs-Übernahme erneut

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Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Berliner Zeitung durch Holtzbrinck wie erwartet zum zweiten Mal untersagt. Auch nachdem der Verlag den Tagesspiegel an seinen langjährigen Manager Pierre Gerckens verkauft hat, sieht die Behörde eine marktbeherrschende Stellung auf dem Berliner Abo-Zeitungsmarkt. Der Verlagskonzern will nun eine frühere Ankündigung wahrmachen und gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen. Holtzbrinck hatte im September überraschend verkündet, den Tagesspiegel an Gerckens zu verkaufen, um auf diese Weise Platz zu schaffen für die Berliner Zeitung. Nach Ansicht des Kartellamts sind Gerckens Anteile jedoch weiterhin Holtzbrinck zuzurechnen. "Im Wesentlichen" entspreche der Fall damit dem vor eineinhalb Jahren untersagten Zusammenschluss, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Irritiert hat die Behörde, dass sich Holtzbrinck im Vertrag mit Gerckens die Möglichkeit offen gelassen hat, 75 Prozent der übertragenen Anteile wieder zurückzukaufen und so doch noch eine Fusion der beiden Blätter herbei zu führen. Zwar bot Holtzbrinck nun an, eine Call Option auf den Rückerwerb von Tagesspiegel-Anteilen schon Ende 2004 statt wie geplant ein Jahr später auslaufen zu lassen. Doch nach Ansicht des Amtes erfolgte der Vorschlag "allein vor dem Hintergrund der von den Beteiligten bis zum 31. Dezember 2004 erwarteten Änderung der Pressefusionskontrolle". Das ist Klartext, die das noble Stuttgarter Verlagshaus wie eine schallende Ohrfeige empfinden muss. Holtzbrinck sprach in einer Pressemitteilung von einer "falschen rechtlichen Bewertung der Call-Option" und nannte die Ausführungen der Behörde zur Person Gerckens' "nicht hinnehmbar". Der Verlag will nun gerichtlich klären lassen, ob das Kartellamt bei seiner Beurteilung der Wettbewerbssituation die Abonnementszeitungen von den Kaufzeitungen abgrenzen darf. Dazu wird es nicht mehr kommen, wenn Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement tatsächlich im Mai das Kartellrecht novelliert.
Zuletzt bearbeitet 05.02.2004 13:12 Uhr
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