Nach fünf Jahre Perlentaucher-Rechtsstreit bleiben lächerliche 13 Abstracts übrig
Artikel
| 01.11.2011
Nach mehr als fünf Jahren in drei Instanzen bis zum Bundesgerichtshof und von da wieder zurück zum Oberlandesgericht Frankfurt gibt es jetzt ein endgültiges Perlentaucher-Urteil. Zur Erinnerung: Die Frankfurter Allgemeine und die Süddeutsche Zeitung wollten dem Kulturportal verbieten, sogenannte Abstracts ihrer Literaturkritiken zu publizieren und an einen Online-Buchhändler weiterzuverkaufen.
Für den Aufwand ein groteskes Ergebnis
Das Urteil, das nun ergangen ist, mutet angesichts des langen Klagewegs und Gerichtskosten in sicherlich fünfstelliger Höhe geradezu grotesk an: Das Landgericht hat nämlich genau 13 Abstracts kassiert, weil sie den Originalen zu nahe kämen. Dreizehn. Dafür muss das Portal eine noch zu berechnende Entschädigung zahlen.
Warum ausgerechnet 13 und nicht 130 oder 1300? Weil der BGH bereits grundsätzlich bestätigt hatte, dass selbständige, "in freier Benutzung der Originalrezensionen" geschaffene Abstracts auch ohne Einwilligung der Urheber rechtens sind. Allerdings sei die Rechtmäßigkeit im Einzelfall zu klären. Karlsruhe hatte dem Oberlandesgericht deshalb aufgegeben, jene jeweils zehn Abstracts aus der SZ und der FAZ, die im Verfahren als Beispiele herangezogen worden waren, auf ihre "sprachliche Gestaltung" hin zu untersuchen. Wovon dann nach gerichtlicher Exegese 13 - neun aus der FAZ, vier aus der SZ - übrig blieben.
"Geschäftsmodell entspricht gültigem Recht"
Was aus diesen Beanstandungen abzuleiten ist, wann genau also der Einzelfall zum Grenzfall wird, das steht dann vielleicht in der schriftlichen Urteilsbegründung. Doch beim Perlentaucher ist man sich bereits sicher, "dass sein Geschäftsmodell, das FAZ und SZ in toto verbieten lassen wollten, gültigem Recht entspricht", wie es auf der Website heißt. "Besonders mit ihren wettbewerbs- und markenrechtlichen Ansprüchen sind FAZ und SZ bei keinem der Gerichte durchgedrungen."
Für die Zeitungshäuser, die den Spruch des Bundesgerichtshofes Ende letzten Jahres noch als Etappensieg dargestellt hatten, ist damit eine schlimme Schlappe besiegelt. Sie müssen den größeren Teil der Gerichtskosten tragen. Aber auch die Perlentaucher Medien GmbH, die ihre Leser im vergangenen Februar um Unterstützung aufgerufen und nach eigenen Angaben innerhalb von zwei Wochen 22.000 Euro gesammelt hatte, wird zur Kasse gebeten. Und das alles für 13 lächerliche Abstracts.
Für den Aufwand ein groteskes Ergebnis
Das Urteil, das nun ergangen ist, mutet angesichts des langen Klagewegs und Gerichtskosten in sicherlich fünfstelliger Höhe geradezu grotesk an: Das Landgericht hat nämlich genau 13 Abstracts kassiert, weil sie den Originalen zu nahe kämen. Dreizehn. Dafür muss das Portal eine noch zu berechnende Entschädigung zahlen.
Warum ausgerechnet 13 und nicht 130 oder 1300? Weil der BGH bereits grundsätzlich bestätigt hatte, dass selbständige, "in freier Benutzung der Originalrezensionen" geschaffene Abstracts auch ohne Einwilligung der Urheber rechtens sind. Allerdings sei die Rechtmäßigkeit im Einzelfall zu klären. Karlsruhe hatte dem Oberlandesgericht deshalb aufgegeben, jene jeweils zehn Abstracts aus der SZ und der FAZ, die im Verfahren als Beispiele herangezogen worden waren, auf ihre "sprachliche Gestaltung" hin zu untersuchen. Wovon dann nach gerichtlicher Exegese 13 - neun aus der FAZ, vier aus der SZ - übrig blieben.
"Geschäftsmodell entspricht gültigem Recht"
Was aus diesen Beanstandungen abzuleiten ist, wann genau also der Einzelfall zum Grenzfall wird, das steht dann vielleicht in der schriftlichen Urteilsbegründung. Doch beim Perlentaucher ist man sich bereits sicher, "dass sein Geschäftsmodell, das FAZ und SZ in toto verbieten lassen wollten, gültigem Recht entspricht", wie es auf der Website heißt. "Besonders mit ihren wettbewerbs- und markenrechtlichen Ansprüchen sind FAZ und SZ bei keinem der Gerichte durchgedrungen."
Für die Zeitungshäuser, die den Spruch des Bundesgerichtshofes Ende letzten Jahres noch als Etappensieg dargestellt hatten, ist damit eine schlimme Schlappe besiegelt. Sie müssen den größeren Teil der Gerichtskosten tragen. Aber auch die Perlentaucher Medien GmbH, die ihre Leser im vergangenen Februar um Unterstützung aufgerufen und nach eigenen Angaben innerhalb von zwei Wochen 22.000 Euro gesammelt hatte, wird zur Kasse gebeten. Und das alles für 13 lächerliche Abstracts.
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