BND hat bespitzelten Journalisten ausreichend informiert

Groß war die Aufregung, als 2006 der sogenannte Schäfer-Bericht darstellte, wie der Bundesnachrichtendienst über Jahre hinweg Journalisten bespitzelt hatte - teils auch mit Unterstützung anderer Jounalisten. Mehr als ein Jahr später urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Geheimdienst-Spezialist der Berliner Zeitung, Andreas Förster, einen Anspruch darauf habe, über ihn gesammelte Akten einzusehen - allerdings nur, soweit die geheimdienstliche Arbeit dadurch nicht gefähdet werde.

Für den Kläger war das ein kleiner Triumph. Im Februar 2008 schickten ihm die Schlapphüte tatsächlich eine Chronologie von Aufzeichnungen zu. Zufrieden war Förster damit aber nicht. Zwölf weitere Fragen reichte der Journalist ein, unter anderem, aus welchem Personenkreis heraus er bespitzelt worden war.

Der Dienst weigerte sich erneut unter Hinweis auf das Bundesverfassungsschutzgesetz - und diesmal zu Recht, wie die Leipziger Richter befanden, "weil die Ausforschung der Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes zu befürchten war und der Auskunftsanspruch sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger der Übermittlungen erstreckt".

Nur in einer Frage, so die Pressemitteilung des Gerichts, habe sich der BND bereit erklärt, noch einmal informationen nachzuliefern. Der Rest muss geheim bleiben.