Das
Bundeskartellamt hat gegen den Verkauf der
Berliner Zeitung von
Gruner + Jahr an den
Holtzbrinck-Konzern eine Abmahnung erlassen.
"Holtzbrinck wäre nach einem Zusammenschluss mit großem Abstand Marktführer auf dem Berliner Lesemarkt für regionale Abo-Tageszeitungen", heißt es in einer Mitteilung der Behörde, die nun vor ihrer endgültigen Entscheidung eine Stellungnahme bis zum 4. Dezember erwartet.
"Die Abmahnung ist noch keine endgültige Entscheidung", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge.
"Sie ist die Mitteilung an die Unternehmen, dass das Vorhaben in dieser Form nach der vorläufigen Beurteilung nach dem Kartellgesetz nicht genehmigungsfähig ist."
Überraschend kommen die Bedenken der Wettbewerbshüter nicht. Denn Holtzbrinck besitzt bereits den
Tagesspiegel und würde damit gegen den einzigen Konkurrenten, die
Berliner Morgenpost (Auflage: 150.000) aus dem
Axel-Springer-Verlag, eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Tagesspiegel und Berliner Zeitung bringen es zusammen auf rund 335.000 Exemplare. Holtzbrinck-Vertreter hatten sich aber stets optimistisch gezeigt und damit argumentiert, dass der Zeitungsmarkt in Berlin ein besonders schwieriger sei.
Das Geschäft, das den gesamten
Berliner Verlag mit weiteren Objekten umfasst, war schon im vergangenen Juni vereinbart worden. Hotzbrinck hatte im Gegenzug seinen
n-tv-Anteil und weitere Beteiligungen an die
Bertelsmann-Tochter verkauft. Auch Gruner + Jahr gehört zum Gütersloher Konzern. Für den Fall kartellrechtlicher Probleme war vereinbart worden, dass Holtzbrinck allein für eine Lösung verantwortlich ist. Diese könnte, so wollen es nun Gerüchte wissen, auch in einem Verkauf des Tagesspiegels bestehen.