Auch Computer-Algorithmen zur Relevanzbewertung von Suchtreffern genießen Meinungsfreiheit. Das hat ein US-Bezirksgericht festgestellt, als es eine Schadensersatzklage gegen die Suchmaschine
Google abwies. Der Kläger, die Vermarktungsfirma
SearchKing, hatte sich dagegen zur Wehr setzen wollen, dass Google seine Relevanzbewertung herabgesetzt hatte.
Doch Richterin Vicki Miles-LaGrange stellte fest, dass Googles PageRank-Verfahren eine Meinungsäußerung darstelle, die vom ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten geschützt sei.