Journalisten-Verbände gegen Bauer & Co.: Mühsame Klagewege zur "angemessenen" Honorierung

Und es begab sich im Jahre 2002, dass die rotgrüne Koaltion ein neues Urhebervertragsrecht verabschiedete. Die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hatte hehre Ansprüche: Mit dem gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf angemessene Vergütung sollten freie Journalisten und Kreative nach eigenem Bekunden mit ihren Auftraggebern "auf Augenhöhe" gebracht werden.

Die Realität sieht auch sieben Jahre danach noch anders aus. Als gäbe es das Gesetz gar nicht, versuchen die Verlage sich auch weiterhin in Buyout-Verträgen von ihren Mitarbeitern alle möglichen Rechte gegen Einmalzahlung zu sichern - viele Journalisten unterschreiben dennoch, weil sie um ihre Aufträge fürchten. Aus Sicht der Freien: Von "Augenhöhe" keine Spur.

Verbände klagen
Immerhin scheint in die festgefahrene Situation etwas Bewegung zu kommen. Die Journalisten-Verbände, die bislang vor allem angestellte Redakteure vertraten, sich aber zunehmend ihrer wachsenden Freiberufler-Klientel bewusst werden, gehen in einzelnen Fällen gegen Buyout-Verträge vor und können sogar Erfolge melden. Zuletzt kassierte eine Tochter des Verlags-Konzerns Bauer im Streit um seine Fotografen-Verträge gleich zwei einstweilige Verfügungen.

Bereits im Juli war Freelens erfolgreich gegen die in den AGBs der Heinrich Bauer Achat KG vorgesehene Pauschal-Honorierung vorgegangen. Zwei Monate später erklärte das Landgericht Hamburg auf Antrag des DJV und der DJU in Ver.di weitere Klauseln der neuen Bauer-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig.

Im Detail untersagte das Gericht nach Angaben der Verbände die honorarfreie Wiederverwertung von Bildern im Internet und auch die Verwendung der Fotos für Werbe-Zwecke. Die Bauer-Juristen hatten zudem eine Haftungsklausel ersonnen: Die Fotografen sollten den Verlag auf Anforderung von fast allen Kosten durch Dritte freistellen. Auch dies war nach Ansicht der Hamburger Richter weder redlich noch angemessen.

Etappensiege
Nach dem Urteil sprachen die Journalisten-Organisationenvon einem "Sieg für die Fotojournalisten“ (DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken). Doch es war nur ein Etappen-Sieg. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Denn was gesetzlich "angemessen" ist und was nicht, hängt seit 2002, seit Verabschiedung des Urhebervertragsrechts, in der Schwebe. Die seit 2003 laufenden Verhandlungen zwischen Journalisten- und Verlegerverbänden kommen nur zäh voran, nachdem der Zwang zur Einigung auf Druck der Verwerter aus der Endfassung des Gesetzes gelöscht wurde.

Bleibt also nur der mühsame Weg über einzelne Klagen. Neben Bauer streiten die Verbände auch noch mit Axel Springer und dem Nordkurier in Neubrandenburg. Das Ziel sind grundlegende Urteile, auf deren Basis statt pauschalem Rechte-Buyout endlich die vom Gesetzgeber vorgesehenen angemessene Honorare für alle Nutzungsarten gezahlt werden.

Der Tagesspiegel-Fall
Eigentlich waren die Verbände diesem Ziel schon einmal sehr nahe. Doch ausgerechnet ein Berliner Präzedenzfall führte nur zu einem verkorksten Ende: Die Geschichte begann bereits 1999, als Tagesspiegel-Fotografen erstmals gegen eine unbezahlte Zweitverwertung ihrer Bilder bei der Schwesterzeitung Potsdamer Neueste Nachrichten demonstrierten und schließlich vor den Kadi zogen.

Durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof wurden die Klagen mit Unterstützung der Verbände verfolgt, nur um schließlich außergerichtlich beigelegt zu werden. Am Ende stritten sich die Verbände - Freelens auf der einen, DJV und dju auf der anderen Seite - über die Prozessführung.

Er ist eben mühsam, der Klageweg zur "angemessenen" Honorierung.