Ein
"neuer dreister Angriff auf die Pressefreiheit" ist die von der bayerischen CSU geplante Änderung des Polizeiaufgabengesetzes nach Ansicht des
Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV). Der Entwurf sieht vor, dass die Ermittlungsbehörden im Freistaat auch Journalisten und Angehörige anderer bislang durch das Zeugnisverweigerungsrecht geschützte Berufsgruppen (Ärzte, Pfarrer, Anwälte) telefonisch abhören dürfen, wenn dies der
"Vorbeugung gegen organisierte Kriminalität" dient.
Bislang dürfen Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger in Bayern nach dem Verfassungsschutzgesetz
"nur" innerhalb ihrer Wohnung abgehört oder observiert werden. Das Saarland und Hamburg hat ähnliche Regelungen bereits wieder zurücknehmen müssen. Nach der Vorstellung der regierenden CSU sollen nun per Polizeiaufgabengesetz Handy, Telefon, Fax und Internet als Abhörquellen hinzukommen und die Belauschung ubiquitär machen.
Als Konsequenz der gesetzlichen Verschärfung würde laut BJV der Informantenschutz in Bayern
"faktisch abgeschafft". Die Polizei dürfe künftig Gespräche von Journalisten mit Verdächtigen abhören und müsse die Betroffenen darüber nicht einmal informieren.