Monopolkommission folgt Kartellamt gegen Holtzbrinck
In einem 60-seitigen Sondergutachten hat die Monopolkommission Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement empfohlen, die Übernahme des Berliner Verlages durch Holtzbrinck nicht zu erlauben. Insbesondere befürchtet die Bonner Kommission, dass die Berliner Zeitung ohne den Konkurrenzdruck des Tagesspiegels künftig wieder auf Ost-Berlin ausgerichtet würde und sich die beiden Holtzbrinck-Blätter damit die Stadt aufteilten.
Die von Holtzbrinck vorgeschlagene Stiftung zur Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit des Tagesspiegels ist dem Gutachten zufolge unzulässig, weil sie unter das kartellrechtliche Verbot einer laufenden Verhaltenskontrolle fallen würde. Holtzbrinck hatte die Stiftungslösung entwickelt, um seine Argumentation zu stützen, dass die Übernahme dem Gemeinwohl dienlich sei, indem sie die Pressevielfalt in der Hauptstadt erhalten würde. Auch dies wird von der Monopolkommission bestritten.
Überhaupt sieht die Kommission in einer Ministererlaubnis kein geeignetes Instrument zur Vielfaltssicherung im Printmedienbereich, zumal wirtschaftlicher Wettbewerb zwischen Zeitungsverlagen hinreichende Voraussetzung für Vielfalt sei. Das stärkt die Position des Bundeskartellamtes, dass die Übernahme im letzten Dezember verboten hatte.
Zudem dürfe, so die Gutachter, das Argument, bei einer Zeitung handele es sich um eine für die demokratische Meinungsbildung besonders wertvolle Publikation, in der Ministerentscheidung nicht berücksichtigt werden. Das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot für den Staat hindere den Clement daran, Kriterien, die sich an Inhalt oder Qualität einer bestimmten Zeitung orientieren, in die Entscheidung einfließen zu lassen.
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Zuletzt bearbeitet 10.04.2003 20:21 Uhr