Nach Münchner Urteil: Die VG Wort schüttet erst mal gar nichts aus
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| 06.06.2012
Autoren, die sich daran gewöhnt haben, dass alle Jahre wieder Ende Juni in der Post ein Verrechnungsscheck der VG Wort liegt, müssen sich dieses Jahr umgewöhnen. Denn die Verwertungsgesellschaft verschiebt die Auszahlung in diesem Jahr auf ungewisse Zeit. Schuld daran ist ironischerweise ein Urteil, das die Urheber eigentlich stärken sollte: Das Landgericht München I entschied kürzlich zugunsten des Urheberrechtlers und Autors Martin Vogel, der seine Tantiemen nicht mit den Verlegern teilen wollte.
Das Gericht habe seine Entscheidung zwar "ausdrücklich auf den konkreten Sachverhalt hinsichtlich dieses Autors beschränkt", heißt es in einer Stellungnahme der VG Wort. "Trotzdem kann das Verfahren vor dem Landgericht München erhebliche Bedeutung für die Praxis der VG Wort - und anderer Verwertungsgesellschaften - haben, wenn es rechtskräftig werden sollte."
Auf der Kippe
Tatsächlich stehen die Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaft auf der Kippe. Die VG Wort schüttet pauschal 30 bis 50 Prozent der Tantiemen an die Verleger aus. Zumindest im Fall der Klägers Vogel war dies nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig, da er für seine bei der Abteilung Wissenschaft gemeldeten Texte keine Zweitverwertungsrechte an die Verlage abgetreten hatte. Anders dürfte es sich - zumindest bei vielen anderen freien Autoren - auch nicht verhalten.
Die VG Wort, deren Mitglieder nicht nur Urheber, sondern auch Verwerter sind, sieht das anders. In ihrer Stellungnahme pocht die Gesellschaft darauf, dass gerade im Bereich wissenschaftlicher Veröffentlichungen die Rechte-Abtretung an einen Verlag, der diese Rechte wiederum über die VG Wort geltend macht, "weit verbreitet" sei. Wegen einer Anfang 2008 in Kraft getretenen Abschwächung des Urheberrechts-Paragrafen 63a ist sie jedenfalls wieder zulässig.
Bumerang für Urheber?
Die VG Wort geht sogar so weit zu behaupten, dass sich der Münchner Spruch am Ende noch gegen die Autoren wenden könnte. "Nach dem Urteil des LG München kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass bei einer solchen Konstellation der Verlag 100 % der Ausschüttung erhält und der Autor leer ausgeht. Ebenso ist denkbar, dass es bei der bisherigen Teilung bleiben kann."
Denkbar ist allerdings auch, dass das Münchner Urteil kein Einzelfall bleibt und weitere Urheber klagen werden. Auf die VG Wort, die im vergangenen Jahr laut Geschäftsbericht an 142.000 Autoren und 6.200 Verlage 120 Millionen Euro ausschüttete, kämen dann große Nachzahlungen zu.
Um unverzüglichen Bescheid gebeten
Vorerst gibt es aber überhaupt kein Geld für die Urheber. "Derzeit ist offen, wann die VG Wort die Ausschüttungen im Jahr 2012 vornehmen kann", heißt es im Newsletter der Gesellschaft. Man habe das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde "um aufsichtsrechtliche Prüfung und einen unverzüglichen Bescheid gebeten". Bis dahin wird das jährliche Urlaubsgeld auf sich warten lassen.
Das Gericht habe seine Entscheidung zwar "ausdrücklich auf den konkreten Sachverhalt hinsichtlich dieses Autors beschränkt", heißt es in einer Stellungnahme der VG Wort. "Trotzdem kann das Verfahren vor dem Landgericht München erhebliche Bedeutung für die Praxis der VG Wort - und anderer Verwertungsgesellschaften - haben, wenn es rechtskräftig werden sollte."
Auf der Kippe
Tatsächlich stehen die Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaft auf der Kippe. Die VG Wort schüttet pauschal 30 bis 50 Prozent der Tantiemen an die Verleger aus. Zumindest im Fall der Klägers Vogel war dies nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig, da er für seine bei der Abteilung Wissenschaft gemeldeten Texte keine Zweitverwertungsrechte an die Verlage abgetreten hatte. Anders dürfte es sich - zumindest bei vielen anderen freien Autoren - auch nicht verhalten.
Die VG Wort, deren Mitglieder nicht nur Urheber, sondern auch Verwerter sind, sieht das anders. In ihrer Stellungnahme pocht die Gesellschaft darauf, dass gerade im Bereich wissenschaftlicher Veröffentlichungen die Rechte-Abtretung an einen Verlag, der diese Rechte wiederum über die VG Wort geltend macht, "weit verbreitet" sei. Wegen einer Anfang 2008 in Kraft getretenen Abschwächung des Urheberrechts-Paragrafen 63a ist sie jedenfalls wieder zulässig.
Bumerang für Urheber?
Die VG Wort geht sogar so weit zu behaupten, dass sich der Münchner Spruch am Ende noch gegen die Autoren wenden könnte. "Nach dem Urteil des LG München kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass bei einer solchen Konstellation der Verlag 100 % der Ausschüttung erhält und der Autor leer ausgeht. Ebenso ist denkbar, dass es bei der bisherigen Teilung bleiben kann."
Denkbar ist allerdings auch, dass das Münchner Urteil kein Einzelfall bleibt und weitere Urheber klagen werden. Auf die VG Wort, die im vergangenen Jahr laut Geschäftsbericht an 142.000 Autoren und 6.200 Verlage 120 Millionen Euro ausschüttete, kämen dann große Nachzahlungen zu.
Um unverzüglichen Bescheid gebeten
Vorerst gibt es aber überhaupt kein Geld für die Urheber. "Derzeit ist offen, wann die VG Wort die Ausschüttungen im Jahr 2012 vornehmen kann", heißt es im Newsletter der Gesellschaft. Man habe das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde "um aufsichtsrechtliche Prüfung und einen unverzüglichen Bescheid gebeten". Bis dahin wird das jährliche Urlaubsgeld auf sich warten lassen.
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