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Urheberrechts-Urteil: Niedrige Fallhöhe von Nachrichtentexten
Redaktion vom 14.10.2011 13:12 Uhr
 
In einem von der Nachrichtenagentur AFP angestengten Prozess hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass auch Nachrichtentexte im "Tickerstil" in der Regel den Schutz des Urheberrechts genießen können.[...]
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Re.: Urheberrechts-Urteil: Niedrige Fallhöhe von Nachrichtentexten
Peter Nümann, Gast, vom 14.10.2011 15:06 Uhr
 
Das Urteil stellt klar, dass gerade keine kommentierende "Zusatzleistung" des Autors nötig ist, um Urheberrechtsschutz zu erlangen. Es reicht aus, dass der Nachrichtentext eine gewisse Individualität dadurch aufweist, dass die Information geordnet und formuliert wurde. Dass die reine Weitergabe der Information in anderer Form zulässig ist, war dagegen noch nie zweifelhaft.

Das Urteil ist übrigens auf der Internetseite unserer Kanzlei im Volltext veröffentlicht: http://nuemann-lang.de/
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Re.: Urheberrechts-Urteil: Niedrige Fallhöhe von Nachrichtentexten
Dirk Schmidtke vom 15.10.2011 18:10 Uhr
 
Danke für den Hinweis. Ich habe den Link zum Urteilstext nachgetragen.
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