Urheberrechts-Urteil: Niedrige Fallhöhe von Nachrichtentexten
Artikel
| 14.10.2011
In einem von der Nachrichtenagentur AFP angestengten Prozess hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass auch Nachrichtentexte im "Tickerstil" in der Regel den Schutz des Urheberrechts genießen können. Die Agentur hatte gegen ein regionales Internet-Magazin geklagt, das AFP-Texte ohne Lizenz verwendete, und wertet das Urteil, gegen das keine Berufung zugelassen wurde, als "wichtigen Erfolg". Doch der Spruch hat beim näheren Hinsehen eine niedrige Fallhöhe.
Das Urheberrecht verlangt bekanntlich eine gewisse "Schöpfungshöhe", damit Texte schutzwürdig sind. Diese Schwelle erreichen Nachrichten laut OLG dann, wenn der Text sich beispielsweise "nicht auf die reine Mitteilung von Nachrichten beschränkt, sondern daneben erläuternde oder belehrende Kommentierungen, Betrachtungen oder Ergänzungen“ enthält" (alle Zitate sind einer AFP-Pressemitteilung entnommen). Doch lernt jeder Journalistenschüler, dass sich in Nachrichten Kommentierungen verbieten.
"Wenig individuelle Charakteristika"
Immerhin halten die Richter den Agenturen zugute, dass ihre Texte wegen des für sie geltenden "Gebots der Sachlichkeit und Zurückhaltung in der sprachlichen Darstellung typischerweise wenig individuelle Charakteristika" aufweisen. Für die individuelle Prägung eines Nachrichtentextes spreche die Auswahl der berichteten Tatsachen, die Entscheidung, wie detailliert darüber berichtet wird oder die Einordnung des Berichteten in einen größeren Zusammenhang.
Niemand, so das OLG, könne sich damit herausreden, die Übernahme von Nachrichtentexten aus dem Internet ohne wesentliche Änderungen sei üblich. Im Umkehrschluss heißt das aber: Wer die Meldung umschreibt, darf sie auch klauen. Diese Praxis hat WAZ-Chefredakteur Ulrich Reitz schon vor zwei Jahren dem Medienmagazin Zapp gestanden.
Das Urheberrecht verlangt bekanntlich eine gewisse "Schöpfungshöhe", damit Texte schutzwürdig sind. Diese Schwelle erreichen Nachrichten laut OLG dann, wenn der Text sich beispielsweise "nicht auf die reine Mitteilung von Nachrichten beschränkt, sondern daneben erläuternde oder belehrende Kommentierungen, Betrachtungen oder Ergänzungen“ enthält" (alle Zitate sind einer AFP-Pressemitteilung entnommen). Doch lernt jeder Journalistenschüler, dass sich in Nachrichten Kommentierungen verbieten.
"Wenig individuelle Charakteristika"
Immerhin halten die Richter den Agenturen zugute, dass ihre Texte wegen des für sie geltenden "Gebots der Sachlichkeit und Zurückhaltung in der sprachlichen Darstellung typischerweise wenig individuelle Charakteristika" aufweisen. Für die individuelle Prägung eines Nachrichtentextes spreche die Auswahl der berichteten Tatsachen, die Entscheidung, wie detailliert darüber berichtet wird oder die Einordnung des Berichteten in einen größeren Zusammenhang.
Niemand, so das OLG, könne sich damit herausreden, die Übernahme von Nachrichtentexten aus dem Internet ohne wesentliche Änderungen sei üblich. Im Umkehrschluss heißt das aber: Wer die Meldung umschreibt, darf sie auch klauen. Diese Praxis hat WAZ-Chefredakteur Ulrich Reitz schon vor zwei Jahren dem Medienmagazin Zapp gestanden.
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Kommentare:
Peter Nümann, Gast: Re.: Urheberrechts-Urteil: Niedrige Fallhöhe von Nachrichtentexten
Dirk Schmidtke: Re.: Urheberrechts-Urteil: Niedrige Fallhöhe von Nachrichtentexten