Springer kassiert Kartellamts-Veto, der Fall wird politisch
Das Bundeskartellamt hat - wie nicht mehr anders zu erwarten - die Fusion von Axel Springer mit ProSiebenSat.1 untersagt. Auf dem Fernsehwerbemarkt würde sich das "wettbewerbslose Duopol" mit den RTL-Sendern von Bertelsmann noch verstärken, stellte die Behörde fest. Die Kartellwächter sehen zudem eine Verstärkung für Springer auf dem ohnehin von Bild beherrschten Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie auf dem Anzeigenmarkt für Zeitungen.
Diese Vorbehalte sind längst bekannt - die Behörde hatte Springer deshalb zweimal abgemahnt. Eine Veräußerung des Senders ProSieben, die Springer angeboten hatte, scheiterte daran, dass keine Einigung über den Verkaufszeitpunkt erzielt wurde.
Kommt eine Ministererlaubnis?
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes wurde von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei einhellig begrüßt. Auch die SPD-Bundestagsfraktion äußerte sich positiv. Allerdings ist die Stimmung in der SPD nicht einheitlich. So ist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, wohl gegen den Einstieg eines ausländischen Unternehmens auf dem deutschen Markt, der nach einer Absage für Springer drohen würde.
Die politische Gemengelage ist deshalb von Bedeutung, weil Springer beantragen könnte, mit einer Ministererlaubnis den Spruch des Kartellamtes zu überstimmen. Zuständig wäre Bundeswirtschaftsminister Michael Glos von der CSU. Deren Landesgruppenchef Peter Ramsauer reagierte auf entsprechende Ansprüch aus der SPD mit der Erklärung, Glos werde über eine solche Erlaubnis nicht ohne Abstimmung mit den Koalitionsparteien entscheiden.
Springer könnte zudem das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Untersagung des Kartellamtes anrufen. Die offizielle Sprachregelung aus dem Verlag besagt, man werde die "zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen". Zeit dafür hat der Konzern gewonnen, denn der Noch-Besitzer von ProSiebenSat.1, Haim Saban, hat auf die nach dem ursprünglichen Vertragswerk seit 23. Januar fällige Zahlung von täglich 823.000 Euro Verzugszinsen verzichtet. Allerdings will Saban nach Zeitungsberichten den Kaufpreis um 200 Millionen auf 2,7 Milliarden Euro erhöhen, weil ProSiebenSat.1 im vergangenen Jahr Gewinn gemacht hat.
Diese Vorbehalte sind längst bekannt - die Behörde hatte Springer deshalb zweimal abgemahnt. Eine Veräußerung des Senders ProSieben, die Springer angeboten hatte, scheiterte daran, dass keine Einigung über den Verkaufszeitpunkt erzielt wurde.
Kommt eine Ministererlaubnis?
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes wurde von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei einhellig begrüßt. Auch die SPD-Bundestagsfraktion äußerte sich positiv. Allerdings ist die Stimmung in der SPD nicht einheitlich. So ist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, wohl gegen den Einstieg eines ausländischen Unternehmens auf dem deutschen Markt, der nach einer Absage für Springer drohen würde.
Die politische Gemengelage ist deshalb von Bedeutung, weil Springer beantragen könnte, mit einer Ministererlaubnis den Spruch des Kartellamtes zu überstimmen. Zuständig wäre Bundeswirtschaftsminister Michael Glos von der CSU. Deren Landesgruppenchef Peter Ramsauer reagierte auf entsprechende Ansprüch aus der SPD mit der Erklärung, Glos werde über eine solche Erlaubnis nicht ohne Abstimmung mit den Koalitionsparteien entscheiden.
Springer könnte zudem das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Untersagung des Kartellamtes anrufen. Die offizielle Sprachregelung aus dem Verlag besagt, man werde die "zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen". Zeit dafür hat der Konzern gewonnen, denn der Noch-Besitzer von ProSiebenSat.1, Haim Saban, hat auf die nach dem ursprünglichen Vertragswerk seit 23. Januar fällige Zahlung von täglich 823.000 Euro Verzugszinsen verzichtet. Allerdings will Saban nach Zeitungsberichten den Kaufpreis um 200 Millionen auf 2,7 Milliarden Euro erhöhen, weil ProSiebenSat.1 im vergangenen Jahr Gewinn gemacht hat.
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Zuletzt bearbeitet 25.01.2006 09:38 Uhr