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Streit um die elektronischen Pressespiegel

Vor einem Jahr haben die großen deutschen Zeitungsverlage für viel Geld die Presse Monitor GmbH gegründet, um mit Hilfe des Internets elektronische Pressespiegel nach Kundenwunsch zusammen zu stellen und zu verkaufen. Doch nach Ansicht der Gewerkschafts-Zeitschrift M "wollen die Großverlage alleine kassieren - ohne die Urheber an den Erlösen zu beteiligen." Nun hat das Deutsche Marken- und Patentamt die Einstellung der Geschäftstätigkeit verfügt, und der Aufschrei ist groß: "Mit der Verfügung des DPMA wird erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein von Artikel 5 des Grundgesetzes geschütztes Presseunternehmen vom Staat verboten", beklagten jetzt der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Das Münchner Amt begründete die Untersagung formal: Die PMG habe es unterlassen, die erforderliche Erlaubnis zu beantragen. Damit entziehe sie sich der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle und müsse ihren Geschäftsbetrieb vorerst einstellen. Die Verlage wollen von dieser Kontrolle indes nichts wissen: Die PMG sei keine erlaubnisbedürftige Verwertungsgesellschaft, sondern werde "am Markt genau wie ein Verlag tätig". Als Gründer der PMG seien die Verlage zudem selbst die Rechteinhaber. Das Patentamt wolle also die Verlage widersinnigerweise vor sich selber schützen. Das sieht die VG Wort freilich anders. Schon bei Gründung der PMG hatte die Verwertungsgesellschaft im Namen ihrer "Wahrnehmungsberechtigten" - das sind Journalisten als Urheber, aber auch Verlage - die Position eingenommen, das neue Unternehmen agiere als Verwerter und bedürfe deshalb einer Erlaubnis durch das Patentamt. Dass die Münchner Markenhüter sich elf Monate Zeit ließen, bis sie einschritten, ist merkwürdig, allerdings nur die Spitze eines Eisberges juristischer Geröllhalden: Denn der VG Wort selbst ist es nach einstweiligen Verfügungen der Oberlandesgerichte Köln und Hamburg aus dem Jahr 2000 bis zu einem letztinstanzlichen Urteil des BGH untersagt, Verträge über elektronische Pressespiegel abzuschließen. Geklagt hatten die Verlage, die es nun selber machen: Ohnehin sei eine digitale Vervielfältigung im Paragraf 49 des Urhebergesetzes, auf dessen Basis die VG Wort Tantiemen einsammelt, nicht geregelt, heißt es auf der PMG-Website. Die ebenfalls in München ansässige Verwertungsgesellschaft versuchte dennoch, die Übernahme von Artikeln durch die PMG zu blocken: Sie hat sich nämlich auf der Mitgliederversammlung 2001 das Recht einräumen lassen, die Übernahme von Zeitungsartikeln in interne elektronische Pressespiegel zu lizenzieren. Dem versuchen die Verlage wiederum mit speziellen Autorenverträgen entgegenzusteuern. Das Tauziehen um die Lizenzen geht also hin und her. Jetzt sind die Verlage wieder am Zug: Sie zeigten sich zuversichtlich, dass die Rechtsmittel, die die PMG gegen das Patentamts-Verbot eingelegt hat, kurzfristig zum Erfolg führen würden.
Zuletzt bearbeitet 12.03.2002 21:04 Uhr
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