Die deutschen Zeitungsverlage dürfen weiterhin elektronische Pressespiegel über ihre
Presse Monitor GmbH erstellen und verkaufen. Das hatte ihnen das
Deutsche Marken- und Patentamt im März verbieten wollen. Doch das Verwaltungsgericht in München erklärte jetzt in einem für die Verwertung von publizistischen Werken bedeutsamen Urteil das Patentamt für nicht zuständig.
De facto ist die PMG damit das einzige Unternehmen in Deutschland, der überhaupt elektronische Pressespiegel erstellen darf. Der
VG Wort als angestammter Verwertungsgesellschaft ist dies nach mehreren erfolgreichen Klagen der Verleger bislang nicht gestattet, wobei letztinstanzliche Urteile allerdings noch ausstehen.
Entscheidend beim Münchner Urteilsspruch ist, dass das Gericht zu der Ansicht gekommen ist, die PMG sei
"höchstwahrscheinlich keine Verwertungsgesellschaft", womit sie auch nicht unter die Rechtsaufsicht des Patentamts fällt. Das hatten auch die Kläger behauptet: Die PMG sei nicht als Verwerter, sondern als Verlag tätig.
Hier müssten allerdings die (freien) Autoren hellhörig werden. Denn die Verleger gehen wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen alle Vewertungsrechte gehören. Anders als bei der Verwertung über die VG Wort werden die Urheber an den Einnahmen der PMG nicht beteiligt. Diese Praxis versuchen große Verlage wie PMG-Gesellschafter Gruner+Jahr neuerdings durch Verträge mit ihren freien Autoren zu zementieren, die einen kompletten und in der Regel honorarfreien Abtritt der Verwertungsrechte beinhalten. Bei Nicht-Unterschreiben droht Ausschluss aus dem Autorenkreis.
Allerdings ist das Münchner Urteil noch lange nicht das letzte Wort zu diesem Thema. Was die elektronischen Pressespiegel angeht, so wird das bislang noch herrschende rechtliche Vakuum auf diesem relativ neuen Feld - für alle anderen Medienarten regelt Paragraf 49 des Urheberrechtsgesetzes die pauschale Vergütung der Autoren über die VG Wort - endlich geregelt werden müssen. Zudem wird das am 1. Juli in Kraft tretende Urheberverwertungsrecht die Beziehungen zwischen freien Urhebern und Verwertern auf eine völlig neue Basis stellen.