"Das heisst, mit der finanziellen Forderung an Sie habe ich nichts zu tun - ich halte sie auch für falsch. Dank dem Zitat im Perlentaucher kam die FAZ zu Käufern, ich zu vielen Lesern und zu einem wichtigen Nachdruck - im Zürcher Tages-Anzeiger.
Ich meine, dass das Copyright immer noch bei mir ist. Deshalb können Sie das Zitat gern wieder aufnehmen. Sollte die FAZ bei Ihrer Forderung bleiben, übernehme ich die Hälfte der Rechnung - mit dem Zusatzhonorar, das ich dank Ihnen verdient habe, kann ich mir das erlauben."
Der Schweizer Schriftsteller Thomas Hürlimann in einer Mail an den Perlentaucher, der in seiner Kultur-Presseschau einen Dreiviertel-Absatz aus einem FAZ-Artikel Hürlimanns (Herr Steinbrück, Sie haben Mundgeruch) wiedergegeben hatte. Daraufhin schickte die FAZ dem Perlentaucher eine Rechnung über 590 Euro Nutzungshonorar, die später wieder storniert wurde. Nach Angaben des Perlentauchers, der den Fall in seinem Redaktionsblog dokumentierte, handelt es sich dabei nicht um einen Aprilscherz. Bleibt die Frage, ob die FAZ die Causa weiter ausgefochten hätte, wenn Hürlimann ihr vertraglich alle Verwertungsrechte an seinem Text eingeräumt hätte.