NDR entscheidet neu über Boßdorf - Justiziar warnte vergeblich
Der NDR will am 13. Dezember "ergebnisoffen" darüber entscheiden, ob der unter Stasi-Verdacht stehende Hagen Boßdorf Sportchef der Anstalt werden soll. Der Sender hat inzwischen nach eigenen Angaben alle Unterlagen von der Bithler-Behörde erhalten. Zuvor hatte sich der NDR darüber beschwert, im Gegensatz zu Pressevertretern von der Behörde nicht komplett unterrichtet worden zu sein.
Mit dieser Argumentation verteidigte der NDR auch den Umstand, dass die neuen Aktenfunde auf einer Verwaltungsrats-Sitzung am 28. November, die mit der Zustimmung zur Einstellung Boßdorfs endete, keine Rolle spielten. Nun weckt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung Zweifel an dieser Darstellung: Nach Darstellung des Blattes hat NDR-Justiziar Werner Hahn schon zum damaligen Zeitpunkt in einem Brief an die Intendanz dargelegt, "dass Boßdorf nach den Kriterien, die der NDR Mitte der neunziger Jahre bei der Einstellung von Journalisten aus dem Osten im Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern fixiert hatte, nicht Mitarbeiter des Senders werden könne".
Der NDR bestätigte in einer Reaktion auf den Artikel, dass Hahn vor der Verwaltungsratssitzung ein Votum abgegeben hatte. Nach der Darstellung des Senders habe der Justiziar aber lediglich angeführt, "lege man die Maßstäbe zugrunde, die Anfang und Mitte der 90er-Jahre bei der Einstellungspraxis im Landesfunkhauses Mecklenburg-Vorpommern galten, so wäre Hagen Boßdorf seinerzeit nicht eingestellt worden". Darüber habe der Intendant die Verwaltungsräte "in Gesprächen vor der Sitzung" unterrichtet.
Mit dieser Argumentation verteidigte der NDR auch den Umstand, dass die neuen Aktenfunde auf einer Verwaltungsrats-Sitzung am 28. November, die mit der Zustimmung zur Einstellung Boßdorfs endete, keine Rolle spielten. Nun weckt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung Zweifel an dieser Darstellung: Nach Darstellung des Blattes hat NDR-Justiziar Werner Hahn schon zum damaligen Zeitpunkt in einem Brief an die Intendanz dargelegt, "dass Boßdorf nach den Kriterien, die der NDR Mitte der neunziger Jahre bei der Einstellung von Journalisten aus dem Osten im Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern fixiert hatte, nicht Mitarbeiter des Senders werden könne".
Der NDR bestätigte in einer Reaktion auf den Artikel, dass Hahn vor der Verwaltungsratssitzung ein Votum abgegeben hatte. Nach der Darstellung des Senders habe der Justiziar aber lediglich angeführt, "lege man die Maßstäbe zugrunde, die Anfang und Mitte der 90er-Jahre bei der Einstellungspraxis im Landesfunkhauses Mecklenburg-Vorpommern galten, so wäre Hagen Boßdorf seinerzeit nicht eingestellt worden". Darüber habe der Intendant die Verwaltungsräte "in Gesprächen vor der Sitzung" unterrichtet.
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Zuletzt bearbeitet 08.12.2005 15:30 Uhr