Das Presseausweis-Monopol bröckelt
Nach dem Düsseldorfer Urteil stehen neue Anbieter in den Startlöchern / Innenminister beraten in Karlruhe
Bisher war die Sache klar: Wer einen richtigen Presseausweis wollte, der musste zu einer der beiden Journalisten-Gewerkschaften DJV und Ver.di oder zu den Verlegerverbänden BDZV und VDZ gehen. Ein Erlass der Innenministerkonferenz der Länder, der am 1. Januar 1994 in Kraft trat, garantierte die behördliche Anerkennung des von diesen vier Verbänden herausgegebenen "bundeseinheitlichen" Ausweises.
Auf ihrer Tagung am 8./9. Dezember werden die Innenminister sich nun wieder mit dem Thema befassen müssen. Denn das Verwaltungsgericht Düsseldorf brachte das Quasi-Monopol im September 2004 zu Fall (Aktenzeichen 1 K 1651/01). Dort hatte die Fotografen-Vereinigung Free Lens erfolgreich gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt. Das Gericht entschied: Bund und Länder müssen aus Gründen der Gleichbehandlung auch Presseausweise anderer Verbände akzeptieren. Denn einen amtlichen Presseausweis gibt es nicht - folglich hat auch niemand das Recht, ein solches Papier exklusiv herauszugeben.
Zwar gibt Free Lens seit 2002 einen eigenen "internationalen Presseausweis" heraus und betont dabei die aufwändige Herstellung. Noch hält man sich damit aber zurück und betont, das Dokument ersetze nicht den nationalen Presseausweis. Doch auch andere Organisationen sitzen offenbar in den Startlöchern. So plant des Medizinjournalisten-Dachverband VDMJ für 2007 die Herausgabe eines eigenen Presseausweises, und der bislang mit dem DJV kooperierende Sportjournalisten-Verband VDS schickte Manfred von Richthofen vor: Der Präsident des Deutschen Sportbundes warb in einem Brief an die Innenmininsterkonferenz um Anerkennung des VDS-Presseausweises.
Original und Fäschung
Das Düsseldorfer Urteil dürfte auch anderen existierenden Verbänden wie dem Deutschen Fachjournalisten-Verband Auftrieb geben, die mit dem Makel leben mussten, einen Presseausweis anzubieten, der "kein sogenannter bundeseinheitlicher Presseausweis" ist, diesem aber "weitgehend gleichgestellt" sei (so die DFJV-Selbstdarstellung). Bisher konnten die großen Journalisten-Gewerkschaften solche Anpreisungen leicht in die Nähe der Hochstapelei rücken, zumal tatsächlich zwielichtige Anbieter unterwegs sind, die offenbar Kunden im Visier haben, die auf Journalistenrabatte spekulieren.
Dabei hatte sich das Düsseldorfer Gericht durchaus mit dem Problem des Missbrauchs auseinandergesetzt und die Gefahr von "ad hoc-Gründungen" gesehen, "deren ausschließlicher Zweck darin besteht, ihren Mitgliedern trotz fehlender materieller Berechtigung die von der Pressefreiheit vermittelten Rechte zu verschaffen." Sachgerecht sei deshalb, Ausweise nur von solchen Organisationen anzuerkennen, "die über einen längeren Zeitraum existieren und eine nicht nur unbeachtliche Mitgliederzahl haben".
Derweil haben die vier Noch-Monopolisten eine Informations-Website zur Erteilung des neuen Presseausweises ins Netz gestellt, die zwar jede Menge Warnungen vor Fälschungen enthält, das Düsseldorfer Urteil aber weitgehend totschweigt. Unter "Information" heißt es lediglich: Der bundeseinheitliche Presseausweis, der als einziger von der Innenministerkonferenz anerkannt sei, werde "auch weiterhin nur von vier Medienverbänden in Deutschland ausgestellt".
Auf ihrer nächsten Tagung in Karlruhe werden die Innenminister aber wohl neue Modalitäten beschließen - welche, das steht auch nach der heutigen Vorbereitungskonferenz noch nicht fest. Ein Sprecher der Innenministerkonferenz sagte auf Nachfrage, das Problem, "wer künftig den Presseausweis ausstellen darf", sei "vielschichtig". Noch sei nicht klar, ob das Thema auf die grüne Liste komme - also bereits eine beschlussreife Vorlage erstellt sein werde -, oder noch von der Konferenz diskutiert werden müsse.
Gefährdete Pfründe
Woher kommt nun bei den etablierten Verbänden die fehlende Begeisterung für das Urteil? Bei DJV und Ver.di sind die Gebühren für den Presseausweis im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen; für viele Journalisten dürfte dies ein guter Beitrittsgrund sein. Der Berliner Journalist Burkhard Schröder, ein Insider, der dem DJV in einer Art Hassliebe verbunden ist, bloggte unlängst: Wenn die Verbände mit ihren Angeboten in Zukunft "dem scharfen Wind des Wettbewerbs" ausgesetzt seien, würden sich vor allem freie Journalisten überlegen, "ob sie überhaupt in eine 'Gewerkschaft' eintreten und ob ihnen das etwas nützt".
Für Schröder ist das nur noch eine rhetorische Frage. Das Magazin Berliner Journalisten, dessen Chefredakteur er ist, preist seine neue Ausgabe mit einen Beitrag des Hamburger Rechtsanwaltes Helmuth Jipp an: "Das Monopol ist gefallen". Bei dem Streit um den Presseausweis, heißt es dort, gehe es offenbar nur um gefährdete Pfründe und um Wettbewerbsvorteile.
Kommentare:
Gast, Gast: Presseausweis auch ohne Verbands-Mitgliedschaft
Dirk Schmidtke: Presseausweis auch ohne Verbands-Mitgliedschaft
Bergmann, Gast: Presseausweis auch ohne Verbands-Mitgliedschaft
Ernst Freund, Gast: Presseausweis auch ohne Verbands-Mitgliedschaft
Dirk Schmidtke: Presseausweis auch ohne Verbands-Mitgliedschaft
Zuletzt bearbeitet 24.11.2005 18:12 Uhr