WDR: Keine Behörde, keine Informationsfreiheit
Artikel
| 20.11.2009
Der Westdeutsche Rundfunk muss nach einer Verwaltungsgerichts-Entscheidung nicht offenlegen, an welche Fremdfirmen er Auftrage vergeben hat. Der freie Journalist Marvin Oppong hatte auf Herausgabe dieser Geschäftsverbindungen gedrungen, um zu recherchieren, ob sich Rundfunkratsmitglieder öffentlich-rechtliche Aufträge zuschustern lassen.
In seiner Klage berief sich Oppong auf das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern gegenüber Behörden einen weitreichenden Informationszugang einräumt. Das Verwaltungsgericht Köln entschied jedoch, der WDR sei trotz Gebührenerhebung keine Behörde - und negierte somit die Auskunftspflicht.
Spuren im WDR-Gesetz
Ganz spurlos blieben die Recherchen des angehenden Juristen Oppong aber nicht. 2008 hatte er über die Beteiligungen des Rundfunkrats-Vorsitzende Reinhard Grätz und seins Verwaltungsrats-Pendants Ludwig Jörder an der Werbetochter WDR mediagroup berichtet. Die am 9. Juni verabschiedete Neufassung des WDR-Gesetzes (PDF-Synopse) verbietet nun den WDR-Beaufsichtigern eine Beteiligung an Unternehmen, an denen die Anstalt direkt oder indirekt als Gesellschafter beteiligt ist.
Auch Auskünfte im Rahmen des IFG sind im novellierten WDR-Gesetz geregelt: "Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) findet auf den WDR nur Anwendung, soweit nicht journalistisch-redaktionelle Informationen oder Informationen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Programmen stehen, betroffen sind." Deutschlands größte Rundfunkanstalt bleibt für Gebührenzahler geheimnisvoll.
In seiner Klage berief sich Oppong auf das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern gegenüber Behörden einen weitreichenden Informationszugang einräumt. Das Verwaltungsgericht Köln entschied jedoch, der WDR sei trotz Gebührenerhebung keine Behörde - und negierte somit die Auskunftspflicht.
Spuren im WDR-Gesetz
Ganz spurlos blieben die Recherchen des angehenden Juristen Oppong aber nicht. 2008 hatte er über die Beteiligungen des Rundfunkrats-Vorsitzende Reinhard Grätz und seins Verwaltungsrats-Pendants Ludwig Jörder an der Werbetochter WDR mediagroup berichtet. Die am 9. Juni verabschiedete Neufassung des WDR-Gesetzes (PDF-Synopse) verbietet nun den WDR-Beaufsichtigern eine Beteiligung an Unternehmen, an denen die Anstalt direkt oder indirekt als Gesellschafter beteiligt ist.
Auch Auskünfte im Rahmen des IFG sind im novellierten WDR-Gesetz geregelt: "Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) findet auf den WDR nur Anwendung, soweit nicht journalistisch-redaktionelle Informationen oder Informationen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Programmen stehen, betroffen sind." Deutschlands größte Rundfunkanstalt bleibt für Gebührenzahler geheimnisvoll.
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