Bundeskartellamt stoppt Bundesliga
Artikel
| 24.07.2008
Es hatten drei Milliarden Euro werden sollen. Mindestens. So viel garantierte der im Oktober 2007 geschlossene Sechs-Jahres-Vertrag mit der Kirch-Vermarktungsagentur Sirius den deutschen Fußball-Klubs - ein Aufgeld von 80 Millionen Euro jährlich gegenüber dem status quo. Doch nun hat das Bundeskartellamt Ernst gemacht und den TV-Plänen der Deutschen Fußball-Liga eine Absage erteilt. "Mit dem neuen Vorschlag der DFL hätten sich die Rahmenbedingungen deutlich zulasten der Verbraucher verschlechtert", sagte Kartellamts-Präsident Bernhard Heitzer.
Highlights vor 20 Uhr
Kernforderung der Behörde ist die Beibehaltung der sogenannten gebündelten Highlight-Berichterstattung vor 20 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen. Wenn die Zuschauer schon am frühen Abend Ausschnitte aller Spiele frei Haus bekommen, würde dies aus Sicht des Kartellamtes die wettbewerbsrechtlichen Nachteile der zentralen Vermarktung aufwiegen. Die Liga wollte dagegen das lukrative Pay-TV stärken und die samstägliche Sportschau von 18.30 Uhr auf einen Zeitpunkt nach 22 Uhr abschieben.
Hetzer betonte, die Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga sei grundsätzlich zulässig, wenn die Verbraucher auch künftig angemessen an ihren Vorteilen beteiligt würden. Und er bestritt nicht, dass die ARD "mit ihren besonderen Finanzierungsmöglichkeiten" vom Beharren auf dem samstäglichen Sportschau-Termin profitieren würde. "Diese Vorteile resultieren aber aus der Entscheidung des Gesetzgebers für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht aus der Anwendung des Kartellrechts."
Die Liga-Gesellschaft hatte noch in letzter Sekunde Änderungsvorschläge eingereicht. Doch diese Angebote betrafen nur Freitags- und Sonntagsspiele nicht den Hauptspieltag Samstag. Damit ließ sich die Behörde nicht mehr umstimmen. Die Fußball-Klubs müssen sich nun etwas Neues einfallen lassen, sonst - so haben die Wettbewerbshüter klar gemacht - setzt es eine förmliche Untersagung. Bislang, so Heitzer, habe man nur eine "dringende Empfehlung" ausgesprochen.
Hemmschuh für das Pay-TV
Der Spruch des Kartellamtes wird die Verbreitung des Bezahlfernsehens ausgerechnet in Europas größtem Fernsehmarkt sicher nicht fördern; freuen dürfen sich hingegen die Verbraucher. Kritikern empfahl Kartellamts-Chef Heitzer einen Blick nach England. Dort übertragen zwei Pay-TV-Sender einen Teil der Spiele live, während die Zusammenfassung in der BBC erst um 22.20 Uhr beginnt. Damit müssten englische Zuschauer für weniger als die Hälfte des Angebots den vierfachen Preis zahlen, sagte der Behördenchef.
Heitzer erlaubte sich sogar ein paar Seitenhiebe auf die Fußball-Funktionäre. Er zitierte ausgiebig die in den letzten Tagen von Liga-Vertretern an die Wand gemalten Untergangsszenarien. Ohne eine Steigerung der Fernseheinnahmen in Europa sei der deutsche Fußball nicht mehr konkurrenzfähig, hatten sie gewarnt. Dieses Argument versuchte Heitzer mit der "Randbemerkung" zu kontern, das Abschneiden der englischen Nationalmannschaft scheine "von den Segnungen der hohen Pay-TV-Renditen nicht eben befördert" zu sein - das Abschneiden der englischen Klubs liefert allerdings ein Gegenbeispiel.
Highlights vor 20 Uhr
Kernforderung der Behörde ist die Beibehaltung der sogenannten gebündelten Highlight-Berichterstattung vor 20 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen. Wenn die Zuschauer schon am frühen Abend Ausschnitte aller Spiele frei Haus bekommen, würde dies aus Sicht des Kartellamtes die wettbewerbsrechtlichen Nachteile der zentralen Vermarktung aufwiegen. Die Liga wollte dagegen das lukrative Pay-TV stärken und die samstägliche Sportschau von 18.30 Uhr auf einen Zeitpunkt nach 22 Uhr abschieben.
Hetzer betonte, die Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga sei grundsätzlich zulässig, wenn die Verbraucher auch künftig angemessen an ihren Vorteilen beteiligt würden. Und er bestritt nicht, dass die ARD "mit ihren besonderen Finanzierungsmöglichkeiten" vom Beharren auf dem samstäglichen Sportschau-Termin profitieren würde. "Diese Vorteile resultieren aber aus der Entscheidung des Gesetzgebers für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht aus der Anwendung des Kartellrechts."
Die Liga-Gesellschaft hatte noch in letzter Sekunde Änderungsvorschläge eingereicht. Doch diese Angebote betrafen nur Freitags- und Sonntagsspiele nicht den Hauptspieltag Samstag. Damit ließ sich die Behörde nicht mehr umstimmen. Die Fußball-Klubs müssen sich nun etwas Neues einfallen lassen, sonst - so haben die Wettbewerbshüter klar gemacht - setzt es eine förmliche Untersagung. Bislang, so Heitzer, habe man nur eine "dringende Empfehlung" ausgesprochen.
Hemmschuh für das Pay-TV
Der Spruch des Kartellamtes wird die Verbreitung des Bezahlfernsehens ausgerechnet in Europas größtem Fernsehmarkt sicher nicht fördern; freuen dürfen sich hingegen die Verbraucher. Kritikern empfahl Kartellamts-Chef Heitzer einen Blick nach England. Dort übertragen zwei Pay-TV-Sender einen Teil der Spiele live, während die Zusammenfassung in der BBC erst um 22.20 Uhr beginnt. Damit müssten englische Zuschauer für weniger als die Hälfte des Angebots den vierfachen Preis zahlen, sagte der Behördenchef.
Heitzer erlaubte sich sogar ein paar Seitenhiebe auf die Fußball-Funktionäre. Er zitierte ausgiebig die in den letzten Tagen von Liga-Vertretern an die Wand gemalten Untergangsszenarien. Ohne eine Steigerung der Fernseheinnahmen in Europa sei der deutsche Fußball nicht mehr konkurrenzfähig, hatten sie gewarnt. Dieses Argument versuchte Heitzer mit der "Randbemerkung" zu kontern, das Abschneiden der englischen Nationalmannschaft scheine "von den Segnungen der hohen Pay-TV-Renditen nicht eben befördert" zu sein - das Abschneiden der englischen Klubs liefert allerdings ein Gegenbeispiel.
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