Kartellamts-"Ja", für das sich keiner etwas kaufen kann
Das Bundeskartellamt hat den Verkauf des Tagesspiegels von Holtzbrinck an seinen langjährigen Manager Pierre Gerckens für zulässig erklärt. Für diese Erlaubnis kann sich allerdings niemand etwas kaufen. Denn den Erwerb der Berliner Zeitung durch Holtzbrinck, an dessen Genehmigung die Veräußerung des Tagesspiegels nach Auskunft der Wettbewerbsbehörde gebunden ist, soll nun "vertieft" geprüft werden. Das Verfahren könne bis zu drei Monate dauern, hieß es aus Bonn.
Das Kartellamt konzentriere sich vor allem auf die Frage, ob der Tagesspiegel trotz des Verkaufs an Gerckens "weiterhin der Holtzbrinck-Gruppe zuzurechnen ist", sagte Präsident Ulf Böge nach Medienberichten. "Wäre das der Fall", so Böge, "entspräche der Erwerb des Berliner Verlages durch Holtzbrinck dem ursprünglich vom Kartellamt bereits geprüften Vorhaben". Und müsste - wie schon beim ersten Mal - untersagt werden.
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Zuletzt bearbeitet 08.11.2003 22:52 Uhr