Suchmaschinen haften nicht für ihre Einträge
Suchmaschinenbetreiber müssen Eintragungen in ihren Katalogen nicht prüfen oder gar ablehnen, sofern keine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt. In diesem Sinne gab das Landgericht München in einem Urteil vom 20. September 2000 einer Suchmaschinenbetreiberin Recht, die wegen Verletzung von Markenrechten abgemahnt worden war.
Suchmaschinen seien mit einer im Internet geführten Auskunftsstelle zu vergleichen, "denn es fehlt dem Betreiber einer Suchmaschine an einer willentlichen Übernahme der fremden Inhalte der Links, Hyperlinks und Metatags", berichtet Rechtsanwalt Thomas Fell.
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Zuletzt bearbeitet 19.03.2001 21:11 Uhr