Werberabatte: Teurer "Deal" der Privatsender mit dem Kartellamt
Artikel
| 05.10.2007
Mit saftigen Zahlungen von zusammengerechnet 216 Millionen Euro haben sich die beiden großen deutschen Privatsendergruppen die Einstellung laufender Verfahren beim Bundeskartellamt erkauft. Im einzelnen zahlen ProSiebenSat.1 120 Millionen Euro und RTL 96 Millionen Euro dafür, dass die Wettbewerbsbehörde nicht länger wegen jahrelang eingeräumter Werberabatte ermittelt. In den USA nennt man ein solches Vorgehen bündig "Deal".
Das Bundeskartellamt hat damit ein Rabattsystem ausgemistet, in dem die Rollen fest verteilt waren: Auf der einen Seite die Werbezeit-Vermarkter SevenOne Media (ProSiebenSat.1) und IP Deutschland (RTL), die vor allem während der Medienkrise zu Preisnachlässen bereit waren, um die Werbezeiten zu füllen; auf der anderen Seite die Mediaagenturen, die die Budgets der werbetreibenden Wirtschaft verwalten.
Share-Deals unter Branchen-Größen
Bei diesen Geschäften brachten beide Seiten ihre Interessen mit sogenannten Share-Deals unter einen Hut: Die großen Medienagenturen kauften den Sendern üppige Werbezeit-Kontigente ab; im Gegenzug gab es dafür von den großen Sendergruppen Rabatte oder Freispots.
Das Kartellamt sah in diesem eingeschliffenen System die Gefahr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und witterte zudem wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Peinlicher Höhepunkt der Ermittlungen waren Hausdurchsuchungen im vergangenen Juni.
"Erheblich erhöhte" Bußgelder
Die Privatsender hatten daher schon früher angeboten, auf Share-Deals zu verzichten, konnten damit die Behörde aber offenbar nicht besänftigen. Die Bußgelder wollen die Privatsender nun nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen. "Wir sind ausschließlich aus einem Grund auf diesen Vergleich eingegangen: Wir brauchen Planungssicherheit für alle Beteiligten", sagte Martin Krapf, Geschäftsführer von IP Deutschland, in einer Pressemitteilung. Die RTL-Tochter kündigte an, sich künftig ausschließlich auf Volumenrabatte zu beschränken.
Auch ProSiebenSat.1 annoncierte in einer Ad-hoc-Mitteilung für die Börse ein neues Tarifmodell. Außerdem kündigte das Unternehmen eine Rückstellung für das Geschäftsjahr 2007 an, um das geforderte Bußgeld zu zahlen. Erstmals habe das Kartellamt die neuen Regelungen der 7. Kartellrechtsnovellierung angewandt, stellte die Sendergruppe fest. Diese Bemessung habe zu einer "erheblichen Erhöhung" der Bußgelder im Vergleich zu früheren Fällen geführt.
Das Bundeskartellamt hat damit ein Rabattsystem ausgemistet, in dem die Rollen fest verteilt waren: Auf der einen Seite die Werbezeit-Vermarkter SevenOne Media (ProSiebenSat.1) und IP Deutschland (RTL), die vor allem während der Medienkrise zu Preisnachlässen bereit waren, um die Werbezeiten zu füllen; auf der anderen Seite die Mediaagenturen, die die Budgets der werbetreibenden Wirtschaft verwalten.
Share-Deals unter Branchen-Größen
Bei diesen Geschäften brachten beide Seiten ihre Interessen mit sogenannten Share-Deals unter einen Hut: Die großen Medienagenturen kauften den Sendern üppige Werbezeit-Kontigente ab; im Gegenzug gab es dafür von den großen Sendergruppen Rabatte oder Freispots.
Das Kartellamt sah in diesem eingeschliffenen System die Gefahr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und witterte zudem wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Peinlicher Höhepunkt der Ermittlungen waren Hausdurchsuchungen im vergangenen Juni.
"Erheblich erhöhte" Bußgelder
Die Privatsender hatten daher schon früher angeboten, auf Share-Deals zu verzichten, konnten damit die Behörde aber offenbar nicht besänftigen. Die Bußgelder wollen die Privatsender nun nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen. "Wir sind ausschließlich aus einem Grund auf diesen Vergleich eingegangen: Wir brauchen Planungssicherheit für alle Beteiligten", sagte Martin Krapf, Geschäftsführer von IP Deutschland, in einer Pressemitteilung. Die RTL-Tochter kündigte an, sich künftig ausschließlich auf Volumenrabatte zu beschränken.
Auch ProSiebenSat.1 annoncierte in einer Ad-hoc-Mitteilung für die Börse ein neues Tarifmodell. Außerdem kündigte das Unternehmen eine Rückstellung für das Geschäftsjahr 2007 an, um das geforderte Bußgeld zu zahlen. Erstmals habe das Kartellamt die neuen Regelungen der 7. Kartellrechtsnovellierung angewandt, stellte die Sendergruppe fest. Diese Bemessung habe zu einer "erheblichen Erhöhung" der Bußgelder im Vergleich zu früheren Fällen geführt.
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